Klagegemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach"
Jacques-Offenbach-Straße 22
63069 Offenbach
- Telefon:
- 0 69 / 8 40 00 44 64
- E-Mail:
- Klos@GBO-of.de
Ansprechpartnerin: Gerlinde Klos, Leiterin der GBO-Rechtsabteilung
Was ist „Gerechtigkeit für Offenbach“?
„Gerechtigkeit für Offenbach“ ist ein Zusammenschluss Offenbacher Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Die Klagegemeinschaft dient dazu, Klagen gegen den Bau der Nordwestbahn zu führen und in finanzieller sowie organisatorischer Hinsicht zu unterstützen.
Die Klagegemeinschaft „Gerechtigkeit für Offenbach“ hat sich aus der Überzeugung gegründet, dass Offenbach Gerechtigkeit widerfahren muss: Mit zwei Anfluggrundlinien trägt Offenbach bereits erheblich zu dem Gedeihen des Frankfurter Flughafens bei. Gerechtigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, endlich anzuerkennen, dass die Belastungsgrenze der Stadt Offenbach nicht nur erreicht, sondern längst überschritten ist.
Wer steht hinter „Gerechtigkeit für Offenbach“?
„Gerechtigkeit für Offenbach“ wird organisiert vom Magistrat der Stadt Offenbach sowie der GBO (Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach). Für die Vertretung der Klagen vor Gericht hat „Gerechtigkeit für Offenbach“ eine renommierte und mit dem Thema optimal vertraute Kanzlei engagiert.Wie funktioniert „Gerechtigkeit für Offenbach“?
Die Klage eines Einzelnen würde rund 10.000 Euro kosten. Das ist sehr viel Geld. „Gerechtigkeit für Offenbach“ funktioniert nach dem Solidarprinzip: Jedes Mitglied zahlt einmalig den Betrag von 500 Euro und investiert damit in die Möglichkeit, den Ausbau zu verhindern. Weitere Kosten und Risiken fallen nicht an.Wer Interesse daran hat, Musterkläger zu werden, muss beim Eintritt in die Klagegemeinschaft einen Fragebogen über die betroffene Liegenschaft ausfüllen. Basierend auf diesen Informationen wird dann ausgewählt, wer als Musterkläger die beste Chance auf einen Erfolg vor Gericht hat. Die Anzahl der Musterkläger hängt dabei vom Budget der Klagegemeinschaft – und damit von der Mitgliedsstärke der Gemeinschaft „Gerechtigkeit für Offenbach“ – ab.
Damit die Gemeinschaft „Gerechtigkeit für Offenbach“ funktioniert, wird eine Mindestteilnehmeranzahl von 50 benötigt.
Was kann „Gerechtigkeit für Offenbach“?
Die Genehmigung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens (Planfeststellungsbeschluss) bedeutet nicht unbedingt, dass die Realisierbarkeit der Fraport-Pläne bereits feststeht. Hat nur eine Musterklage gegen den Ausbau Erfolg, könnte die Ausbaugenehmigung aufgehoben werden.Ein alternativer Klageausgang könnte sein, dass der Beschluss zwar nicht aufgehoben, aber in Teilen für rechtswidrig erklärt wird und verändert werden muss – z.B. indem Fraport dazu verpflichtet wird, für die Kosten des passiven Lärmschutzes in den betroffenen Gebieten aufzukommen.
Wer kann Mitglied bei „Gerechtigkeit für Offenbach“ werden?
Die Klagegemeinschaft „Gerechtigkeit für Offenbach“ wendet sich gezielt an Grundstücks- und Immobilienbesitzer, die erst jetzt – sozusagen in allerletzter Minute – den Ernst der Lage erkennen und nach einer Möglichkeit suchen, die Landebahn Nordwest zu verhindern. Das Ausfüllen des Fragebogens ist nur für diejenigen Mitglieder erforderlich, die bereit sind, sich mit ihrer Immobilie als Musterkläger zur Verfügung zu stellen.Lärm in Offenbach
Für Offenbach bedeutet der Ausbau eine starke Zunahme des Fluglärms, sowohl bei Tag als auch bei Nacht. Rund 75 Prozent des Offenbacher Stadtgebiets werden mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens in Bereichen liegen, in denen der Lärm dauerhaft einen Pegel von 55 dB(A) überschreitet und die daher von Siedlungs- und Baubeschränkungen betroffen sind.Das Fluglärmschutzgesetz geht davon aus, dass künftig ab einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) am Tag (= Tagschutzzone 2) Maßnahmen des passiven Schallschutzes (z.B. schallisolierte Fenster) erforderlich sind, um zumutbare Wohnverhältnisse zu erhalten. Das betrifft in Offenbach rund 38.000 Wohnungen.
Die notwendigen baulichen Maßnahmen sind mit hohen Kosten verbunden, die die Fraport, obwohl sie Verursacherin des Lärms ist, nicht übernehmen soll. Wenn die betroffenen Wohnungseigentümer sich zumutbare Verhältnisse erhalten wollen, müssen sie die Investitionen vielmehr selbst tätigen. Das ist nicht akzeptabel.
Am Fuß der Seite finden Sie die Beitrittserklärung sowie den Fragebogen zur betroffenen Liegenschaft.
Bitte drucken Sie die Dokumente jeweils komplett aus und senden Sie sie vollständig und mit Ihrer Unterschrift versehen an die GBO
Im Falle eines Beitritts sollte der Beitrag innerhalb einer Woche auf folgendem Konto eingehen:
Klagegemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach"
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BLZ: 505 500 20
Konto Nr. 10 4884
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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