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Aktuelle Lärmschutzzonen über Offenbach

Offenbach, den 29.09.2011, letzte Bearbeitung: 12.10.2011

Am 26.September hat die hessische Landesregierung eine Lärmbereichsverordnung verabschiedet. Die neue Verordnung, die in Kürze in Kraft tritt, regelt, wer Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen hat. In dem Lärmschutzbereich verlaufen unterschiedliche Schutzzonen: Tagschutzzone 1, Tagschutzzone 2 und Nachtschutzzone. Je nach Schutzzone entstehen unterschiedliche Erstattungsansprüche gegenüber der Flughafenbetreiberin FRAPORT. Wie die Schutzzonen über der Stadt Offenbach verlaufen, zeigt die beiliegende Karte.

Informationen zum Lärmschutzbereich im Internet

Die parzellenscharfen Karten sind im Internet abrufbar auf der Seite des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=84cd4ad2810b616adc629d3007293bd4

Für die Stadt Offenbach sind folgende Karten relevant:

Für die Tagschutzzonen: Karte 4-Tag-Blatt_ 1, sowie Blatt 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 16, 17
Für die Nachtschutzzone: Karte 5-Nacht-Blatt_3 sowie Blatt 4, 8, 9, 10, 16, 17


Anträge auf Erstattung für Schallschutzmaßnahmen und weitere Informationen gibt das Regierungspräsidium Darmstadt. unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?uid=ef9699dc-69a3-231f-012f-31e2389e4818

Kontakt:
E- Mail: Schallschutzprogamm@rpda.hessen.de
Hotline: 06151 12 3100 (erreichbar ab 5. Oktober)