Offenbach.de - Diese Seite ist das Portal der Stadt Offenbach. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten der Stadt.

Offenbacher Klageaussichten durch Urteil zum Flughafen Berlin gestärkt

Offenbach, den 13.10.2011

Auch wenn jedes Verfahren seine eigenen Problemstellungen hat und die Klagen um den Berliner Flughafen in vielen Punkten andere Akzente betonen als die Stadt Offenbach in der anstehenden Revision gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens, bietet das heutige Leipziger Urteil „interessante Aspekte“, so Paul-Gerhard Weiß, zuständiger Dezernat für das Thema Flughafenausbau. Dies habe der Prozessbevollmächtigte der Stadt Offenbach Dr. Geulen nach einer ersten Bewertung des Urteils deutlich gemacht. Gegenstand der Verhandlungen in Berlin war nicht die Anlage selbst sondern die Betriebsregelungen in einer Planergänzung zum Planfeststellungsbeschluss, nachdem das Bundesverwaltungsgericht früher schon einen stärkeren Schutz durch schärfere Beschränkungen vorgegeben hatte.

Der Frankfurter Flughafen

„Auch in unserer Klage geht es neben grundsätzlichen Fehlern bei der Abwägung der negativen Folgen, die sich aus dem Bau der Nordwestbahn ergeben, um das Betriebsreglement. Hier haben wir das völlig unzureichende Lärmschutzkonzept kritisiert, das weder einen ausreichenden Schutz in der Nacht bietet noch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes durch andere Anflugverfahren aufzeigt, um die Zahl der betroffenen Menschen zu verringern. Zu beiden Aspekten gibt es jetzt neue Aussagen, die unsere Position stärken“. Zu Bedenken sei: In Berlin seien viel weniger Menschen von Fluglärm betroffen als in der Region Frankfurt. Hinzu komme ein viel niedrigeres Verkehrsaufkommen im Vergleich zum Flughafen Frankfurt, der eine ganz andere Dimension habe. Gleichwohl gibt es in Berlin neben einem absoluten Nachtflugverbot in der Kernzeit 23.30 Uhr bis 05.30 Uhr auch starke Beschränkungen in den Nachtrandstunden. „Wird das auf Frankfurter Verhältnisse übertragen, können wir mit noch mehr Schutz rechnen“. Auch die Forderung der Stadt Offenbach nach einem Betriebskonzept, das die Zahl der in Lärmzonen lebenden Menschen erheblich reduzieren könne und damit auch der Stadt Offenbach eine Entwicklungschance lasse, lasse sich auf der Grundlage dieses Urteils in der Revision verstärken. „Unser Prozessbevollmächtigter Dr. Geulen wird gemeinsam mit der städtischen AG Flughafen das Urteil für unsere Prozessstrategie gründlich auswerten und nutzen“.

Geulen schreibt in seiner Stellungnahme zum heute verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen BER ist ein gutes Signal für die Erfolgsaussichten der Klagen der Stadt Offenbach gegen das neue Betriebsreglement am Flughafen Frankfurt (insbesondere neue Landebahn Nord-West) vor der Revisionsverhandlung des Bundesverwaltungsgerichts Anfang kommenden Jahres:

1. Besonders wichtig für die Stadt Offenbach ist, dass das Bundesverwaltungsgericht die Bedeutung der Abwägung von Flugrouten zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes weiter gestärkt hat. Im Fall des Flughafens Berlin BER hatten sich einzelne Anwohner gegen die Änderung der vorgesehenen Flugrouten gewandt, weil sie hierdurch mehr belastet würden; dieses Argument hat das Bundesverwaltungsgericht zu Recht zurückgewiesen. Flugroutenänderungen, die zu einer Entlastung dicht bewohnter Gebiete führen, können hiernach nicht von den Anwohnern neu (oder mehr) überflogener Wohngebiete erfolgreich angefochten werden.

Die Festlegung der Flugrouten wird von der Deutschen Flugsicherung (Bund) vorgenommen. Es ist nach allen nunmehr vorliegenden Erkenntnissen unstreitig, dass eine Umfliegung des Stadtgebiets von Offenbach durch Änderung der Flugrouten zu einer weitgehenden Lärmentlastung in den bewohnten Gebieten der Stadt Offenbach bei Tag und bei Nacht führen würde. Die Überfliegung anderer Gebiete, die „nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt“ sind (so das Bundesverwaltungsgericht) ist hiernach ohne Weiteres zulässig und sachgerecht.

2. Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Flughafen Berlin BER wegen seiner „Verkehrsfunktion als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metrolpolregion Berlin-Brandenburg“ bestimmte Flüge in den Nachtrandzeiten unter strengen Voraussetzungen zugelassen. Legt man diesen Maßstab zu Grunde, wird das Bundesverwaltungsgericht die von der Stadt Offenbach geforderte wesentliche Begrenzung der zugelassenen Flüge in den Nachtrandstunden stark begrenzen; die Zahl der am Flughafen Frankfurt zugelassenen Nachtflüge und der hierdurch betroffenen Wohnbevölkerung sowie die Intensität der Lärmimmissionen ist am Flughafen Frankfurt um Größenordnungen höher als am Flughafen BER, der außerhalb Berlins in Brandenburg liegt; überflogen werden am Flughafen BER im Wesentlichen nur kleinere Ortschaften.

Die Stadt Offenbach sieht ihren Rechtsstandpunkt insbesondere auch bestätigt durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Oktober, der mit sofortiger Wirkung Flüge in der Nachtkernzeit (vorläufig) untersagt hat.

3. Die Stadt Offenbach sieht in den beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von dieser Woche eine sehr gute Grundlage für die bevorstehende Revisionsverhandlung. Ziel der Klage und der Revision der Stadt Offenbach gegen die Nord-West-Landebahn war und ist insbesondere die Reduzierung des Fluglärms des Gesamtflughafens (Bestand und Erweiterung) insbesondere während der Nacht und der Nachtkernzeit. Die Stadt Offenbach ist zuversichtlich, dieses Ziel im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht durchzusetzen.