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Fluglärm stoppt Kita-Ausbau in der Innenstadt

Offenbach, den 19.01.2012, letzte Bearbeitung: 25.01.2012

Die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen gefährdet die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in Offenbach und den qualitativen Ausbau des Angebots. Wie Bürgermeisterin- und Jugenddezernentin Birgit Simon mitteilt, müsse die Stadt Offenbach für drei geplante neue Einrichtungen im Bereich der Innenstadt Lärmschutzauflagen erfüllen, weil die City auch unter der Einflugschneise liege. Die geplanten Erweiterungen seien jetzt fraglich; im besten Fall komme es lediglich zu zeitlichen Verzögerungen, über deren Umfang noch keine Aussage getroffen werden könne.

Hintergrund für die Zuspitzung in Offenbach ist die seit September 2011 in Kraft getretene neue Lärmschutzverordnung. Sie definiert verschiedene Schutzzonen. Für achtzig Prozent des Offenbacher Stadtgebietes gilt nun eine so genannte Siedlungsbeschränkung mit besonderen Restriktionen.

„Diese Restriktionen gelten für den Neubau als auch für Erweiterung und Umbau von Gebäuden, in denen Kinder betreut werden. Jeder Einzelfall erfordert die Ausnahmegenehmigung einer übergeordneten Behörde“, so Simon. Die Bearbeitung der Ausnahmeanträge führt zu Zeitverzögerung. Mögliche zusätzliche Auflagen zum Lärmschutz bedeuten zusätzliche Kosten. Bürgermeisterin Simon sieht ihre Auffassung bestätigt, dass die Ausweisung von Lärmschutzzonen über bereits bewohnten Gebieten unsinnig sei.

Simon: „Es wird offensichtlich, dass derartige Schutzzonen - außer für die Regelung von Entschädigungszahlungen für Lärmdämmmaßnahmen – für bewohntes Gebiet überhaupt nicht anwendbar sind.“ Gerade beim Kita-Bau werde deutlich: Die gesetzlichen Einschränkungen im Baurecht für ausgewiesene Schutzzonen stehen im Widerspruch zur zügigen Ausbauverpflichtung für die Kinderbetreuung.

Simon: „Die Ausweisung von derartigen Lärmschutzzonen ist letztendlich Unsinn. Der sprachliche Begriff führt schon in die Irre. Familien mit Kleinkindern, die schon heute stark vom Fluglärm betroffen sind, werden in diesen Zonen nicht vor Lärm geschützt – sie müssen lediglich länger auf einen Betreuungsplatz warten. Das ist Augenwischerei. Die einzige wirksame Maßnahme gegen Fluglärm sind Lärmobergrenzen, um zu verhindern, dass diese Belastungen überhaupt entstehen können.

Die betroffenen Kitas liegen in der Berliner Straße, Kaiserstraße und am Martin-Luther-Platz.