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Offenbach klagt gegen Errichtung eines Einkaufszentrums im Honsell-Dreieck

Offenbach, den 17.01.2012

Ergänzende Informationen für alle Kolleginnen und Kollegen, die am Pressetermin am Freitag, 13. Januar, nicht anwesend sein konnten.

„Zu nah und schlichtweg nicht akzeptabel“ findet Oberbürgermeister Horst Schneider das geplante Einkaufszentrum im Bereich des Honsell-Dreiecks in Frankfurt. „Nach zwanzig Jahren Hängepartie“ die Entwicklung des Geländes zwischen Bahnlinie und Honsellstraße gleich östlich des neuen EZB-Sitzes an der ehemaligen Großmarkthalle betreffend, gebe es inzwischen einen „unglaublichen Verdrängungswettbewerb“. Daher habe die Stadt nun Rechtsmittel eingelegt, um die oberzentrale Funktion der Stadt Offenbach zu wahren, so Schneider.
Denn auf Grundlage eines Bauvorbescheides vom 30.März 2009 soll im Geltungsbereich des Frankfurter Bebauungsplanes 799, eben der Honsellstraße, bald ein Einkaufszentrum mit einer Einzelhandelsfläche von 31.000 Quadratmeter entstehen. Dies, obwohl an dieser Stelle großflächiger Einzelhandel eigentlich gänzlich ausgeschlossen ist und dies auch im Widerspruch zum Regionalen Einzelhandelskonzept und dem der Stadt Frankfurt steht. Vor allem in Kombination mit der geplanten Mainbrücke-Ost erwartet Schneider erhebliche negative Auswirkungen für die Stadt Offenbach. Zum Vergleich: Das Innenstädtische Einkaufszentrum KOMM bietet eine Einkaufsfläche von 15.000 Quadratmetern.
„Jetzt“, so Schneider, „gilt es, sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen“. Ein erster Schritt war der Einspruch aufgrund der verspäteten Zustellung des Vorbescheides und das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung.