Kleines Haushalts-ABC
Offenbach, den 20.08.2009A
Abschlussbuchungen
sind die für die Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Abschlusstag notwendigen Buchungen.
Abschreibungen
AfA abgekürzt: Absetzung für Abnutzung. Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verursacht wird.
Aktiva
ist die Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden.
Anlagevermögen
Vermögen, das den Kommunen zur laufenden Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht: bewegliche Sachen, Grundstücke, dingliche Rechte (Erbbaurecht), Forderungen, Beteiligungen und Wertpapiere.
Aufwand oder Aufwendungen
der wertmäßige (zahlungs- und nichtzahlungswirksamer) Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres.
Auszahlungen
Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel vermindern.
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
Aufwendungen und Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind; selten oder unregelmäßig anfallende Erträge und Aufwendungen; Erträge und Aufwendungen aus Veräußerungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die den Restbuchwert übersteigen bzw. unterschreiten.
Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
Aufwendungen oder Auszahlungen, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind.
B
Barwert
Entspricht dem heutigen Wert zukünftiger Zahlungen. Wie viel Geld wird benötigt, um in der Zukunft die Zahlung zu leisten? Dies wird mit Hilfe eines sogenannten Abzinsungsfaktors berechnet (abhängig vom Zinssatz und dem Zeitpunkt der Zahlung in der Zukunft).
Bestandskonto
Konten der Bilanz. Abzugrenzen von Erfolgskonten, die die Erträge und Aufwendungen zeigen.
Bewirtschaftung
Inanspruchnahme und Überwachung der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen einschließlich der Verpflichtungsermächtigungen.
Bilanz
Vermögensrechnung bezogen auf einen Stichtag: auf der linken Seite (Aktiva) befindet sich das „Soll“ – die Sachgüter, Rechte und Forderungen, auf der rechten Seite (Passiva) befindet sich das „Haben“ – Eigen- und Fremdkapital
Buchführung
betragsmäßige Aufstellung aller Geschäftsvorfälle sowie der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde.
Budget
vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen eines vorgegebenen Leistungsumfanges zugewiesen ist.
Budgetierung
Prozess der Ermittlung, Planung, Zuweisung und Kontrolle der Planmittel an die Organisationseinheiten (siehe auch Budget).
C
Cashflow
Kassenzu- oder abfluss, der die finanzielle Situation der Kommune ohne Investitionsentscheidungen darstellt.
D
Deckungsbeitrag
Deckung der Kosten eines Produktes durch seine Erlöse
Deckungskreis
Die Titel bzw. Hauptgruppen, deren Ausgabeansätze deckungsfähig sind, sich also gegenseitig ausgleichen können.
Dezentrale Ressourcenverantwortung
Übertragung der Verantwortung von Personal, Organisation, Finanz- und Sachmittel auf einzelne Organisationseinheiten.
Doppik (doppelte Buchführung)
Buchung aller Geschäftsvorfälle auf zwei Konten, aufgeteilt nach Gewinn –und Verlust (Ertagskonten) bzw. nach Vermögenswerten (Bestandskonten).
Drei-Komponenten-Rechnung
In der Doppik gibt es drei Säulen: 1.Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnishaushalt)
2. Vermögensrechnung (Bilanz) 3. Cashflow (Finanzhaushalt).
Durchlaufende Finanzmittel
Finanzmittel, die für eine oder einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden.
E
Eigenkapital
Differenz zwischen Aktiva (Vermögen) und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsbegrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz
Einnahme
Nicht zu verwechseln mit den Einzahlungen und den Erträgen: Veränderung des Geldvermögens
Einzahlungen
Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel erhöhen
Ergebnishaushalt
Gegenüberstellung der geplanten Erträge und Aufwendungen (siehe auch Ergebnisrechnung).
Ergebnisrechnung
Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen einer Periode (Kalenderjahr). Ein Element der 3-Komponentenrechung. Sie gliedert sich in ordentliche Erträge und Aufwendungen, Finanzerträge und –aufwendungen sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen.
Erlass
Verzicht auf einen Anspruch.
Erlös
Erlös = Leistungsmenge X Preis. Gegenstück zu Kosten.
Eröffnungsbilanz
Die erstmalig aufgestellte Bilanz. Die Vermögensbewertung erfolgt zum Bilanzstichtag zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten.
Ertrag
zahlungswirksamer und nichtzahlungswirksamer Wertzuwachs (Ressourcen-aufkommen) eines Haushaltsjahres. Wenn sich das Reinvermögen der Kommune erhöht.
F
Finanzhaushalt
Gegenüberstellung der geplanten Erträge und Aufwendungen in einer Periode (Kalenderjahr).
Finanzmittel
Bestand an Bargeld, Schecks und Guthaben auf Bankkonten.
Finanzrechnung (Cashflow)
Gegenüberstellung des tatsächlichen Finanzmittelflusses (Einzahlungen und Auszahlungen) in einer Periode. Ziel: Sicherung der Liquidität. Ein Element der 3-Komponentenrechung.
Flüssige Mittel
Bestand an Geld- und Vermögenswerten, die bei Bedarf in Geld umgewandelt werden können (liquide Mittel): Kassenbestände, Giroguthaben, Schecks, Wertpapiere, Wechsel.
Fremdkapital
Schulden gegenüber Dritten, die zur Finanzierung des Vermögens dienen – gehört auf die Passiv Seite der Bilanz.
G
Gesamtabschluss
Zusammengefasster Jahresabschluss bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert (Warenpreis ohne Vorsteuer) unter 150 €. Diese Güter kann man im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben.
Gesamtabschluss
besteht aus der zusammengefassten Ergebnisrechung, Finanzrechnung und Vermögensrechnung (Bilanz).
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen. Im Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS) heißt sie Ergebnisrechnung.
Globalbudget
Frei zu bewirtschaftendes Budget, das mit Leistungszielen verbunden ist, um eine Steuerung zu ermöglichen.
H
Haushaltsansatz
Umfasst die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben.
Haushaltsausgleich
Nach § 92 Abs. 4 HGO ist die Kommune verpflichtet, die Aufwendungen durch die Erträge zu decken.
Haushaltsgrundsätze
Stetige Aufgabenerfüllung, konjunkturgerechtes Verhalten, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, Haushaltsausgleich. Weitere Grundsätze zur Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben sind: Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Gesamtdeckung, Haushaltsklarheit- und wahrheit, Kassenwirksamkeit, Jährlichkeit, Vollständigkeit, sachliche und zeitliche Bindung.
Haushaltsjahr
Ist das Kalenderjahr
Haushaltssicherungskonzept
Wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, in dem die Ursache für den Fehlbetrag beschrieben wird. Außerdem soll das Konsolidierungsziel und die dafür notwendigen Maßnahmen sowie der Konsolidierungszeitraum benannt werden.
Haushaltssatzung
Wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und enthält die Festsetzung des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages der Einnahmen und der Ausgaben des Haushaltsjahres, der vorgesehenen Kreditaufnahme und der Verpflichtungsermächtugungen. Darüber hinaus werden der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze festgesetzt.
I
Inventar
Verzeichnis aller Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden; dient als Grundlage für das Erstellen der Bilanz.
Inventur
Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände; dient als Grundlage für das Erstellen des Inventars.
Investition
Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens.
Investitionsförderungsmaßnahmen
Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung.
K
Konsolidierung
Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der in § 114s Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung genannten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss.
Kredite
das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite.
L
Liquidität
Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen.
N
Netto-Position (des Eigenkapitals)
Basiskapital; Saldo durch Vergleich von Vermögen mit (zweckgebundenen) Rücklagen, Sonderrücklagen und Schulden (in der Eröffnungsbilanz).
Niederschlagung
die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst.
P
Passiva
Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital/Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden.
Produkt
ist das Ergebnis von Leistungsprozessen; soll im Ergebnis das Verwaltungshandeln darstellen und steuerbar machen
Produktbereich
sachliche Zusammenfassung von mehreren Produktgruppen.
Produktgruppe
sachliche Zusammenfassung von mehreren Produkten.
R
Rücklage
Überschüsse, die Bestandteil des Eigenkapitals sind; es wird zwischen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses, zweckgebundenen Rücklagen und Sonderrücklagen unterschieden.
Rückstellung
Passivposten der Bilanz, der dazu dient, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen; sie ist bezüglich ihres Eintretens oder ihrer Höhe nach nicht völlig sicher.
S
Schulden
sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, zum Beispiel Rückzahlungs-verpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, Aufnahme von Kassenkrediten, Rückstellungen.
Sonderrücklage
Nach Maßgabe des § 115 Abs. 1 Nr. 2 HGO für Sondervermögen zu bildende Rücklage
Stundung
das befristete Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs
U
Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan und die übertragenen Ermächtigungen aus Vorjahren übersteigen.
Überschuldung
liegt vor, wenn die Summe der Verbindlichkeiten größer ist als die Summe des Vermögens (bilanzielle Überschuldung).
Umlaufvermögen
Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind (zum Beispiel Vorräte, Schecks, Bankguthaben, Kassenbestände).
V
Verbindlichkeiten
Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Grunde und der Höhe nach sicher sind.
Verfügungsmittel
Mittel, die für dienstliche Zwecke, für die keine zweckbezogenen Aufwendungen veranschlagt sind, zur Verfügung stehen.
Vermögensrechnung (Bilanz)
Stichtagsbezogene (zum Ende des Haushaltsjahres) Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva).
Z
Zweckgebundene Rücklage
Konkrete Zwecke sind beispielsweise die Deckung von Verlusten und die Finanzierung von Investitionen.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen