Der jährliche Ablauf
Offenbach, den 20.08.2009, letzte Bearbeitung: 20.10.2010Im Lauf eines Jahres können folgende wesentliche Schritte für die Aufstellung des Haushaltsplans unterschieden werden:
März
Die Ämter melden ihre benötigten Mittel bei der Kämmerei an.
Mai
Der Stadtkämmerer legt mit den einzelnen hauptamtlichen Dezernatsmitgliedern die Ämterbudgets des Ergebnishaushalts fest.
Juni
Die einzelnen Investitionsmaßnahmen werden besprochen.
August
Der Haushaltsplanentwurf wird in die Magistratssitzung eingebracht. Änderungen werden aufgenommen.
September
Der Haushaltsplanentwurf wird in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und öffentlich bekanntgemacht sowie im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder öffentlich ausgelegt.
November
Das Haushaltssicherungskonzept wird im Magistrat eingebracht und beschlossen. Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen berät den Haushaltsplanentwurf, Änderungsvorschläge werden aufgenommen.
Dezember
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan zusammen mit dem Haushaltssicherungskonzept.
Januar/Februar
Der Haushaltsplan wird gedruckt und den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt.
Der Regierungspräsident erhält den Haushaltsplan zur Genehmigung. Bis zu dessen Genehmigung (im Frühjahr) gibt es eine vorläufige Haushaltsführung, bei der lediglich 20 % der angesetzten Mittel pro Quartal ausgegeben werden dürfen.
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