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Bundestagswahl

Wichtige Information des Bundeswahlleiters zum Wahlrecht von Auslandsdeutschen bei Bundestags- und Europawahlen

Mit am 07. August 2012 veröffentlichtem Beschluss vom 04. Juli 2012 hat das Bundesverfassungs-
gericht die bisherige Regelung des Wahlrechtes der im Ausland lebenden Deutschen, sogenannte Auslandsdeutsche, in § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz für nichtig erklärt
.



Ein neuer Bundestag (17. seit 1949) wurde am 27. September 2009 gewählt.

Wir bitten zu beachten
: Der bisherige Wahlkreis 186 mit den Städten Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Heusenstamm, Langen, Mühlheim, Neu-Isenburg, Obertshausen und Offenbach wurde ab dem Wahljahr 2009 in die Nummer 185 geändert.

Das Wahlsystem
Bei der Wahl des Deutschen Bundestages handelt es sich um ein mit der Personenwahl verbundenes Verhältniswahlrecht, also um eine Mischung von Mehrheits- und Verhältniswahl. Es werden die 598 Abgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Innerhalb dieser Verhältniswahl werden 299 Abgeordneten in den Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Merheitswahl und 299 Abgeordnete auf Landesliste über die Zweitstimme in einer sogenannten Listenwahl gewählt. Bei den Landeslisten handelt es sich um starre Listen, da die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Wählern nicht verändert werden kann.

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