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Allgemeine Informationen zur Europawahl

Wichtige Information des Bundeswahlleiters zum Wahlrecht von Auslandsdeutschen bei Bundestags- und Europawahlen

Mit am 07. August 2012 veröffentlichtem Beschluss vom 04. Juli 2012 hat das Bundesverfassungs-
gericht die bisherige Regelung des Wahlrechtes der im Ausland lebenden Deutschen, sogenannte Auslandsdeutsche, in § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz für nichtig erklärt.


Informationen zur Europawahl am 7. Juni 2009

Am 7. Juni 2009 dürfen alle deutschen Staatsbürger und alle Unionsbürger das (7.) Europäische Parlament wählen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Unionsbürger und Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben, werden nur auf Antrag in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Anträge bekommen Sie auf Wunsch auch persönlich zugeschickt oder Sie kommen bei uns vorbei. Die Frist für diese Anträge endete bereits am Sonntag, der 17. Mai 2009.

Wir bitten zu beachten, dass Onlineanträge für Briefwahl, insbesondere ins Ausland, rechtzeitig zu stellen sind, d.h. nicht gerade am Freitag vor der Wahl.

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Wer wählt wann

Die Europawahlen dauern im Europäischen Unionsgebiet von Donnerstag, dem 4. Juni bis zum Sonntag, dem 7. Juni.
Ein Überblick:

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