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Dienstleistungs-Steckbrief

Wohnungsaufsicht

Offenbach, den 11.02.2004, letzte Bearbeitung: 05.12.2007
Wann erforderlich:

Die Wohnungsaufsicht ist für die Beseitigung baulicher Mängel zuständig, wenn diese dazu führen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewährleistet sind. Ein Einschreiten erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Vorliegen eines Mangels, der bauliche Ursachen hat, ist hinreichend konkret dargelegt (Fotos, substantiierte Darlegung der Probleme).
  • Der Mangel muss von einer Qualität sein, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Gesundheitsgefährdung führt.
  • Die Mieter haben nachgewiesen, dass der Vermieter oder sonstige Verantwortliche schriftlich aufgefordert wurden, den Mangel zu beseitigen und diese gleichwohl nichts unternommen haben.
  • Es ist kein Gerichtsverfahren in gleicher Sache anhängig.
Kontakt

Thomas Oefner
Berliner Straße 60
63065 Offenbach a.M.
069 / 8065 - 24 63
bauaufsicht@ offenbach.de

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Bauaufsichtsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach a.M.
0 69 / 80 65 - 25 64
bauaufsicht@offenbach.de

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