Abbruchgenehmigung
Offenbach, den 11.03.2004, letzte Bearbeitung: 25.03.2010Für den Abbruch / die Beseitigung von baulichen Anlagen ist im Regelfall eine Abbruchgenehmigung bei der Bauaufsicht zu beantragen. Die Abbruchgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage der zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsicht einzureichen (siehe Unterlagen).
INFO:
Genehmigungsfrei nach § 55 HBO, Anlage 2 sind bauliche Anlagen bis 300 m³ Brutto-Rauminhalt unter dem Vorbehalt, dass die Bauherrschaft eine branchenspezifische Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen hat.
| Wann erforderlich: | Für den Abbruch / die Beseitigung von baulichen Anlagen ist im Regelfall eine Abbruchgenehmigung bei der Bauaufsicht zu beantragen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | - Antragsformular (1-fach); - Abgangserhebungsbogen (1-fach); - Liegenschaftsplan (3-fach); - Baubeschreibung (3-fach); - Grundrisse und Schnitte (3-fach); - Bauvorlageberechtigung (1-fach) bei Gebäudeklasse IV und V; - Abbruchkonzept (3-fach); - Entsorgungskonzept (3-fach). |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht erforderlich |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Oefner, Tel.: 069 / 8065 - 2463 Herr Manns, Tel.: 069 / 8065 - 2364 |
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