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Dienstleistungs-Steckbrief

Abbruchgenehmigung

Offenbach, den 11.03.2004, letzte Bearbeitung: 25.03.2010

Für den Abbruch / die Beseitigung von baulichen Anlagen ist im Regelfall eine Abbruchgenehmigung bei der Bauaufsicht zu beantragen. Die Abbruchgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage der zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsicht einzureichen (siehe Unterlagen).

INFO:

Genehmigungsfrei nach § 55 HBO, Anlage 2 sind bauliche Anlagen bis 300 m³ Brutto-Rauminhalt unter dem Vorbehalt, dass die Bauherrschaft eine branchenspezifische Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen hat.

 

Wann erforderlich:

Für den Abbruch / die Beseitigung von baulichen Anlagen ist im Regelfall eine Abbruchgenehmigung bei der Bauaufsicht zu beantragen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

- Antragsformular (1-fach);

- Abgangserhebungsbogen (1-fach);  

- Liegenschaftsplan (3-fach); 

- Baubeschreibung (3-fach);

- Grundrisse und Schnitte (3-fach);

- Bauvorlageberechtigung (1-fach) bei Gebäudeklasse IV und V;

- Abbruchkonzept (3-fach);

- Entsorgungskonzept (3-fach).

Persönliches Erscheinen:

Nicht erforderlich

Weitere Auskünfte unter:

Herr Oefner,    Tel.: 069 / 8065 - 2463

Herr Manns,     Tel.: 069 / 8065 - 2364

Bauaufsichtsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach a.M.
0 69 / 80 65 - 25 64
bauaufsicht@offenbach.de

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