Abgabe eines Führerscheines bei Fahrverbot
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 06.02.2012| Wann erforderlich: | Sie haben wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot auferlegt bekommen und müssen Ihren Führerschein abgeben. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | Sie brauchen keine Formulare auszufüllen. |
| Persönliches Erscheinen: | In der Regel ja - Sie können aber auch eine Person Ihres Vertrauens mit der Abgabe des Führerscheines beauftragen, die Person benötigt lediglich die oben aufgeführten Unterlagen von Ihnen. |
| Kosten: | 10,00 Euro |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: | (069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: | Der Führerschein wird nicht bei unserer Behörde aufbewahrt - das Dokument wird an die Bußgeldbehörde versandt, die das Fahrverbot erlassen hat. Von dieser Behörde bekommen Sie den Führerschein ca. 1-2 Tage vor Ablauf des Fahrverbotes zurückgesandt. Wir empfehlen Ihnen allerdings, den Führerschein selbst per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Bußgeldbehörde zu senden, da die Frist des Fahrverbotes erst nach Eingang Ihres Führerscheines dort zu laufen beginnt. Wir dürfen darauf aufmerksam machen, dass wir Ihnen keine Bescheinigung über die Abgabe des Führerscheines ausstellen können.
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