Abweichung / Befreiung
Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 14.01.2010Das Baurecht und das Baunebenrecht regelt generell und abstrakt, welche Anforderungen an bauliche Anlagen zu stellen sind und unter welchen Vorraussetzungen bauliche Anlagen im Einzelfall zulässig sind. Aufgrund dieses generellen abstrakten Charakters der baurechtlichen Regelungen können Fallgestaltungen bei einzelnen Bauvorhaben auftreten, die dazu führen müssten, dass das Vorhaben insgesamt nicht genehmigungsfähig ist.
Um den Einzelfall im Rahmen der Genehmigung des Bauvorhabens gerecht zu werden, ist stets zu prüfen, ob die das Bauaufsichtsamt
-durch Erteilung einer Befreiung von den Regelungen des BauGB / den Festsetzungen
des Bebauungsplans oder
-durch Zustimmung zu einer Abweichung von
den Regelungen der HBO
genehmigungsfähig ist.
| Wann erforderlich: | Es können Fallgestaltungen bei einzelnen Bauvorhaben auftreten, die dazu führen müssten, dass das Vorhaben insgesamt nicht genehmigungsfähig ist. Um eine Genehmigung zu erhalten müsste gegebenenfalls eine Abweichung bzw. Befreiung von den geltenden Vorschriften beantragt werden. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Die Befreiung und die Abweichung sind vom Antragsteller separat schriftlich zu beantragen und zu begründen. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja |
| Persönliches Erscheinen: | Nein |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen