Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben nach § 55 und § 56 HBO
Offenbach, den 02.05.2008, letzte Bearbeitung: 25.01.2011| Wann erforderlich: | In folgenden Fällen müssen Sie Ihr Bauvorhaben dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement der Stadt Offenbach am Main durch die erforderlichen Bauvorlagen und einen Mitteilungs-Vordruck mitteilen: - Sie möchten ein baugenehmigungsfreies Vorhaben gemäß § 55 HBO (Hessische Bauordnung) realisieren, das im Katalog der Anlage 2 HBO mit einem entsprechenden Mitteilungsvorbehalt aufgeführt ist. - Sie möchten ein baugenehmigungsfreies Vorhaben gemäß § 56 HBO realisieren, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Zudem muss dessen Erschließung gesichert sein, und es dürfen keine Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB (Baugesetzbuch) und keine Abweichung § 63 HBO erforderlich sein. - Beachten Sie bitte, dass Sie ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 56 HBO auch dem Bauaufsichtsamt der Stadt Offenbach am Main mit dem gleichen Mitteilungs-Vordruck anzeigen müssen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Zur Klärung des Umfangs der erforderlichen Bauvorlagen (Planunterlagen, Berechnungen, Bescheinigungen gemäß HBO und Bauvorlagenerlass) vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns (s. u. "weitere Auskünfte"). Zur Anzeige Ihres Vorhabens nach § 55 oder § 56 HBO benötigen Sie überdies einen Vordruck, den Sie im Baubüro Offenbach erhalten und auch auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) als PDF-Download herunterladen können. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Sie können den o. g. Vordruck auch hier ausfüllen. |
| Persönliches Erscheinen: | Sie können die Bauvorlagen und den Vordruck über den Briefweg senden an das Amt für Stadtplanung und Baumanagement Berliner Straße 60 63065 Offenbach am Main Sie können auch persönlich erscheinen oder einen Vertreter (z. B. Ihren Architekten) schicken. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit unseren Fachreferentinnen Frau Breuch, Frau Frieling oder Frau Günther (s. u. "weitere Auskünfte"). |
| Kosten: | keine |
| Weitere Auskünfte unter: | Bei Fragen zur Mitteilung genehmigungsfreier Vorhaben nach § 55 und 56 HBO wenden Sie sich bitte an Christa Breuch, Fachreferentin Adresse: Stadthaus Berliner Straße 60, Zimmer 1408 63065 Offenbach am Main Telefon: (069) 8065 - 2878 Fax: (069) 8065 - 3529 E-mail: christa.breuch@offenbach.de
Juliane Frieling, Fachreferentin Adresse: Stadthaus Berliner Straße 60, Zimmer 1401 63065 Offenbach am Main Telefon: (069) 8065 - 2182 Fax: (069) 8065 - 3529 E-mail: juliane.frieling@offenbach.de
Stefanie Günther, Fachreferentin Adresse: Stadthaus Berliner Straße 60, Zimmer 1401 63065 Offenbach am Main Telefon: (069) 8065 - 2182 Fax: (069) 8065 - 3529 E-mail: stefanie.guenther@offenbach.de |
| Sonstige Hinweise: | Als erste Anlaufstelle für alle Bauwilligen hat die Stadt Offenbach am Main das Baubüro eingerichtet. Baubüro Offenbach Adresse: Stadthaus Berliner Straße 60, Erdgeschoss 63065 Offenbach am Main Telefon: (069) 80 65 – 30 70
Link: Homepage Baubüro Offenbach |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen