Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen (Abt. 2)
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 15.02.2012Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Behörden und öffentlichen Institutionen bei gegebener gesetzlicher Grundlage mit Vorlage des Untersuchungsauftrages.
Untersuchungen und Begutachtungen
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für Beamte (z. B. Referendariat, Verbeamtungen, Beurteilungen der Dienstfähigkeit, Gewährung von Beihilfen, Pflichtstundenermäßigungen bei Lehrkräften, Begutachtungen von Dienstunfällen, ....)
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für Angestellte des öffentlichen Dienstes in besonderen Fällen (z. B. in Amtshilfe für andere Behörden)
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für Träger der Sozialhilfe und andere Leistungserbringer (z. B. Sozialamt, MainArbeit, Landeswohlfahrtsverband)
z. B. Arbeitsfähigkeiten, Pflegegutachten, Eingliederungshilfen, Krankenkostezulagen, ... -
für Staatsanwaltschaft und Gerichte
z. B. Verhandlungsfähigkeiten, Haftfähigkeiten, Blutentnahmen und Speichelproben für Abstammungsgutachten, ... -
für andere Ämter und Behörden (z. B. Ausländeramt, ...)
z. B. Reisefähigkeiten, .... -
sonstige Untersuchungen und Begutachtungen
z. B. Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung, Adoptionsverfahren, Bescheinigungen im Rahmen des Schengener Abkommens, Sportbefreiungen, Prüfungsfähigkeiten, ...
| Wann erforderlich: | Bei schriftlicher Aufforderung zur Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | gültiger Personalausweis / Reisepass / Führerschein |
| Sind Formulare auszufüllen: | ja |
| Persönliches Erscheinen: | ja ggf. in besonderen Fällen Hausbesuch |
| Kosten: | je nach Umfang der Untersuchungen |
| Zahlungsweise: | bar / ggf. auf Rechnung Ausnahme: Im Untersuchungsauftrag ist die Kostenübernahme durch die auftraggebende Behörde/Institution vermerkt. |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Carvelli / Frau Hofmann Frau Necker |
| Dauer: | unterschiedlich, je nach Aufwand |
| Sonstige Hinweise: | Aufzug vorhanden (Südeingang). Eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten ist vorhanden. Bei fremdsprachigen Einwohner(inne)n ist ggf. ein(e) Dolmetscher(in) erforderlich, ansonsten ist eine Begutachtung nicht möglich. |
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