Erlaubnis für die Beseitigung geschützter Grünbestände
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 05.08.2010Nach der Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach am Main ist ein Antrag auf Beseitigung geschützter Grünbestände erforderlich bei,
- Laubbäumen und Eiben, die - gemessen in einem Meter Höhe - einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben (liegt der Kronenansatz niedriger als ein Meter, so ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz ausschlaggebend)
- mehrstämmigen Laubbäumen und Eiben, wenn - gemessen in einem Meter Höhe - die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm überschreitet (liegt der Kronenansatz niedriger als ein Meter, so ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz ausschlaggebend)
- Nadelbäumen (ausgenommen Eiben), die - gemessen in einem Meter Höhe - einen Stammumfang von mehr als 120 cm haben
- Laubgehölzbeständen (Hecken, flächenhafte Gebüsche und flächenhafte Baumbestände) ab einer bewachsenen Fläche von 30 Quadratmetern.
Bei einer geplanten Beseitigung ist immer zu prüfen, ob eine Ersatzpflanzung ortsnah möglich ist. Ist eine Ersatzpflanzung nicht oder nicht vollständig möglich, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Zu welchen Zeiten Baumfällungen naturschutzrechtlich durchgeführt werden dürfen, welche Pflegemaßnahmen zulässig sind, welche Bestimmungen generell im Umgang mit Grünbeständen zu beachten sind entnehmen Sie bitte unserer Themenseite "Natur und Landschaftsschutz".
| Wann erforderlich: | Bei beabsichtigter Gehölzfällung, wenn die oben aufgeführten Kriterien erfüllt sind. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Antrag - ein aussagefähiger Lageplan - Fotos des zu beseitigenden Grünbestandes - Nachweis, dass Sie Eigentümer/in des Grundstückes sind - Begründung zum Erfordernis der Fällung / Rodung |
| Sind Formulare auszufüllen: | ja - siehe Antragsformular |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht erforderlich |
| Kosten: | Die Genehmigungsgebühr beträgt pro Baum 45,90 Euro. Weiterhin kann die Zahlung einer Ausgleichsgebühr festgesetzt werden, wenn eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist. |
| Zahlungsweise: | Die Genehmigung enthält eine entsprechende Zahlungsaufforderung |
| Weitere Auskünfte unter: | Telefon: 069/ 8065-2557 oder E-Mail: umweltamt@offenbach.de |
| Dauer: | ca. 1 - 4 Wochen nach Antragseingang |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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