Au Pair- Aufenthalt
Offenbach, den 28.02.2008Informationen zum Visumverfahren für Au-pair Aufenthalte (gilt nicht für Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie der Schweiz) Wer darf als Au-pair einreisen? Ausländische Staatsangehörige, die unter 25 Jahre alt sind, kann die Einreise und der Auf-enthalt für eine einmalige Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen deutsch als Mutter-sprache gesprochen wird, ermöglicht werden. Bei den Au-pair-Beschäftigten müssen bereits gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache vorhanden sein. Der Aufenthalt kann längsten für ein Jahr erlaubt werden. Wann ist vor der Einreise zu beachten? Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragt werden. Dem Einreiseantrag sollten folgende Unterlagen beigefügt sein: Einladungsschreiben der deutschen Gastfamilie bzw. Vereinbarung mit der Au-pair-Vermittlungsagentur sowie Au-pair-Vertrag Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtungserklärung (unten als Anhang beigefügt) ist von den Gasteltern in der Ausländerbehörde abzugeben Nachweis über ausreichenden Wohnraum Bescheinigung über einen Krankenversicherungsschutz für das Au-pair Die Auslandsvertretung übersendet den Visumantrag an die Ausländerbehörde und fordert eine Stellungnahme an. Nachdem der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft worden ist, beteiligt diese die Bundesagentur für Arbeit, ob der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der Beschäftigung zugestimmt werden kann. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens gibt die Ausländerbehörde eine Stellungnahme an die Auslandsvertretung ab. Die Aus-landsvertretung entscheidet anschließend über die Erteilung des Visums. Was ist nach der Einreise zu tun? Zunächst sollte die Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Offenbach erfolgen.
Die Ausländerbehörde erlangt hierdurch automatisch Kenntnis von dem Zuzug des Kindes und lädt dieses gemeinsam mit den hier lebenden Eltenteilen zur Erteilung einer Aufent-haltsgenehmigung ein. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten und zur besseren Auslastung der vorhandenen Kapazitäten erfolgt die Vorsprache zu einem festen Termin.
| Sonstige Hinweise: | Dieses Merkblatt ist auf den „Normalfall“ zugeschnitten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall Abweichungen möglich sind. |
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