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Dienstleistungs-Steckbrief
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 09.01.2012
| Wann erforderlich: |
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen
Wichtige Information zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Samstags können Sie leider keine Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen beantragen.
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| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); bzw. Allgemeine Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild/er
- Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde ist die Vorlage eines Verwertungsnachweises einer anerkannten Annahme-/ Verwertungsstelle erforderlich
Im Rahmen der Außerbetriebsetzung können Sie das Kennzeichen für maximal ein Jahr reservieren, um entweder das Fahrzeug wieder auf Sie zu zulassen oder um das Kennzeichen für Ihr neues Fahrzeug zu nutzen. |
| Sind Formulare auszufüllen: |
Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst. |
| Persönliches Erscheinen: |
Nein, Sie können eine dritte Person beauftragen, eine Vollmacht ist nicht nötig. |
| Kosten: |
5,90 Euro bis 56,70 Euro, je nach Einzelfall. |
| Zahlungsweise: |
Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: |
(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) |
| Dauer: |
Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 20 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: |
Bitte beachten Sie:
- Bei Fahrzeugen, die nicht in der Stadt Offenbach zugelassen sind, kann eine Außerbetriebsetzung nur unter Vorlage aller Dokumente erfolgen. Fehlt ein Papier (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein), so kann die Außerbetriebsetzung nur bei der Zulassungsbehörde erfolgen, bei der das Fahrzeug zugelassen ist! Ebenso kann bei uns keine gleichzeitige Reservierung des Kennzeichen erfolgen!
- Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
- Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
- Im Bürgerbüro finden Sie auch eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (den Schlüssel erhalten Sie am Empfang).
- Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.
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Bürgerbüro
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de
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