Bauaktenarchiv
Offenbach, den 04.02.2004, letzte Bearbeitung: 20.03.2012Die Stadt Offenbach am Main verwaltet die Bauakten der anhängigen Genehmigungsverfahren und archiviert Baugenehmigungsakten der bereits durchgeführten Bauvorhaben. Sämtliche baurechtsrelevanten Vorgänge, die ein Grundstück betreffen, werden in einer gemeinsamen Akte, der sogenannten "Hausakte", unter den Ordnungsmerkmalen "Straße und Hausnummer" geführt. Das Archiv der Stadt Offenbach am Main ist durch Kriegseinwirkungen kaum betroffen. Auf Grund dessen reicht das Hausaktenarchiv der Stadt Offenbach am Main zurück bis Ende 1800.
| Wann erforderlich: | Nachfolgend aufgeführten Personen kann kostenpflichtig Akteneinsicht gewährt werden: - Der Eigentümerin/dem Eigentümer (diese/r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren und sich ggfs. persönlich ausweisen.- Der/dem von/vom der Eigentümerin/dem Eigentümer schriftlich bevollmächtigten Person (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie bei der Eigentümerin/dem Eigentümer und zusätzlich eine schriftliche von der Eigentümerin/dem Eigentümer ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden).- In besonderen Ausnahmefällen können auch am Verfahren nicht beteiligte Dritte die Akte einsehen. Es muss jedoch ein berechtigtes Interesse der antragstellenden Person nachgewiesen werden. Ein berechtigtes Interesse besteht dann, wenn die nachsuchende Person mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Eigentümernachweis (Grundbuchauszug) oder Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nicht erforderlich |
| Persönliches Erscheinen: | Ja |
| Kosten: | Verwaltungskosten ab 01.01.2010 - Hausakteneinsicht: 10,00 € je Akte - Fotokopien bis DIN A 3: à 0,20 € - Arbeitszeit für das Fertigen von Fotokopien: Gebühr nach Zeitaufwand (je angefangene 1/4 Stunde = 12,25 €) |
| Zahlungsweise: | Bar oder gegen Rechnung (Überweisung) |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Hänel, Tel.: 069 / 80 65 - 29 64 oder vertretungsweise Frau Seidler, Tel.: 069 / 8065 - 2774 (halbtags, vormittags) |
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