Bebauungsplan
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 11.11.2010Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (Städtebaurecht) ist der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung in der Stadt Offenbach. Das Baugesetzbuch (kurz BauGB) sieht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor. Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes (mit relativ großflächigen Darstellungen) werden für Teilgebiete der Stadt Offenbach Bebauungspläne (mit detaillierten Festsetzungen) erarbeitet, wo immer es für die städtebauliche Entwicklung (Schaffung neuer Baugebiete) und Ordnung (Verbesserung bestehender Baugebiete) erforderlich ist.
Die Bebauungspläne werden von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Das heißt: Der Bebauungsplan ist ein Ortsgesetz und daher für jedermann rechtsverbindlich. Für Neubaugebiete enthalten die Bebauungspläne eine ganze Reihe von Festsetzungen. Es werden u. a. Regelungen bezüglich der überbaubaren Flächen, der baulichen Nutzung, der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen und der Ausgleichsmaßnahmen für die naturschutzrechtlich geforderte Eingriffskompensation getroffen.
| Wann erforderlich: | - bei der Bebauung eines Grundstücks |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | Auskünfte aus einem Bebauungsplan erhalten Sie direkt im Baubüro oder telefonisch. Weiterhin können Sie eine Kopie des Plans schriftlich, telefonisch oder per Email bestellen. |
| Kosten: | - Auskünfte aus einem Bebauungsplan: kostenfrei |
| Zahlungsweise: | Barzahlung im Baubüro oder per Rechnung |
| Weitere Auskünfte unter: | - Baubüro Offenbach |
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