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Dienstleistungs-Steckbrief

Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII

Offenbach, den 02.04.2008, letzte Bearbeitung: 18.06.2008
Wann erforderlich:

Bestattungskosten können von den Angehörigen beantragt werden, wenn die entstandenen Kosten aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen nicht finanziert werden können.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Sterbeurkunde
  • Kontoauszüge
  • Einkommens- und Vermögensnachweise

Sind Formulare auszufüllen:

Ja, der Grundantrag wird bei Antragstellung im Amt aufgenommen.

Persönliches Erscheinen:

In der Regel ja. Bei Antragstellern, außerhalb von Offenbach wohnhaft sind, ist eine schriftliche Antragstellung möglich.

Kosten:

Keine

Zahlungsweise:

Per Banküberweisung
(Erläuterungen finden Sie am Fuß der Seite)

Weitere Auskünfte unter:

Frau Haus
Stadthaus, Zimmer 619, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 80 65 – 21 75
Fax: 069 / 80 65 – 20 69
E-Mail: Elke.Haus@offenbach.de

Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Dauer:

In der Regel ca. 2-3 Wochen

Sonstige Hinweise:

Ein Antrag ist an den Sozialhilfeträger zu richten, der dem/der Verstorbenen bis zu dessen/deren Tod Sozialhilfe leistete. In anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.