Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII
Offenbach, den 02.04.2008, letzte Bearbeitung: 18.06.2008| Wann erforderlich: | Bestattungskosten können von den Angehörigen beantragt werden, wenn die entstandenen Kosten aus eigenem Einkommen bzw. Vermögen nicht finanziert werden können. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | Ja, der Grundantrag wird bei Antragstellung im Amt aufgenommen. |
| Persönliches Erscheinen: | In der Regel ja. Bei Antragstellern, außerhalb von Offenbach wohnhaft sind, ist eine schriftliche Antragstellung möglich. |
| Kosten: | Keine |
| Zahlungsweise: | Per Banküberweisung |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Haus Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. |
| Dauer: | In der Regel ca. 2-3 Wochen |
| Sonstige Hinweise: | Ein Antrag ist an den Sozialhilfeträger zu richten, der dem/der Verstorbenen bis zu dessen/deren Tod Sozialhilfe leistete. In anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. |
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