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Dienstleistungs-Steckbrief

Briefwahl

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 01.09.2011

Zu allen Wahlen, wie beim Europaparlament, Bundestag, Landtag, Kommunalwahlen, hat jede(r) Bürger/in über 18 Jahre die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Wahlberechtigte können Briefwahlanträge ohne Angaben von Gründen stellen.

Im Wahllokal selbst ist Briefwahl nicht möglich. Auch telefonische Anträge sind  NICHT möglich.

Die Wahlbenachrichtigung bietet die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per Post anzufordern oder durch die Eintragung einer Person, die die Vollmacht von Ihnen erhält, Ihre Unterlagen im Wahlamt bzw. Bürgerbüro mitzunehmen. Die bevollmächtigte Person muss sich hierfür ausweisen können, durch ein amtliches Dokument mit Lichtbild.

Im Bürgerbüro am Platz 1 können Sie sich diese persönlich mitnehmen oder vor Ort per Briefwahl wählen. Hierfür stehen zwei Wahlkabinen und eine Wahlurne bereit.

Falls Sie einen Internetanschluss besitzen, funktioniert der Antrag auch online. Dafür benötigen Sie aber die auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Wählerverzeichnisnummer. Bitte beachten Sie evtl. lange Postwege, z.B. bei Anträgen, die ins Ausland gehen sollen.

Mindest-Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung sind:
Sie sind über 18 Jahre, haben die deutsche Staatsangehörigkeit und seit drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Offenbach.

Weitere wahlspezifische Voraussetzungen für die :

Europawahl: Nichtdeutsche EU-Bürger sind nur auf Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis wahlberechtigt. Im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige haben die Möglichkeit auf Antrag, sich ins Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde eintragen zu lassen.

Bundestagswahl: Wahlberechtigte müssen ihren Hauptwohnsitz mind. drei Monate in Deutschland haben. Im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige haben die Möglichkeit auf Antrag, sich ins Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde eintragen zu lassen.

Landtagswahl: Wahlberechtigte müssen ihren Hauptwohnsitz mind. drei Monate in Hessen haben

Direktwahl (Oberbürgermeister/in), Stadtverordnetenwahl:
 Nichtdeutsche EU-Bürger sind ebenso wahlberechtigt

 

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Wahlbenachrichtung,
amtliches Dokument mit Lichtbild

Sind Formulare auszufüllen:

ja, die Wahlbenachrichtigung mit Geburtsdatum und Unterschrift oder einen formlosen Antrag

Persönliches Erscheinen:

Fall "ja": Sie können im Bürgerbüro oder im Wahlamt schon vor Ort wählen oder Wahlunterlagen mit Vollmacht abholen

Fall "nein":
wenn Sie die Wahlbenachrichtigung ausfüllen (mit Unterschrift), um Briefwahlunterlagen per Post anzufordern, und an uns zurückschicken

Weitere Auskünfte unter:

Falls noch Fragen bestehen, können Sie gern persönlich im Rathaus, Berliner Str. 100 das Wahlamt aufsuchen oder Sie erreichen uns telefonisch ab 7.30 Uhr unter: 069 / 8065 - 2461, 2561, 2761 oder 2861.

Dauer:

Im Bürgerbüro:
Die Dauer der Wartezeit ist abhängig von / vom
- Wochentag
- Uhrzeit
- ggf. Wetter und Ferienzeit

Per Post / Internet / Fax / Email:
Solche Anträge sind Tagesgeschäft und gehen am gleichen Tag zur Post.

Bitte beachten Sie auch die Postbeförderungszeiten, insbesondere ins Ausland und im Besonderen nach Übersee.

Sonstige Hinweise:

Im Bürgerbüro haben wir am Platz 1 zwei Mitarbeiter des Wahlamtes, die Ihnen gern allgemeine Auskünfte zur aktuellen Wahl geben.

K E I N   A N S T E L L E N   A M   E M P F A N G .
S I E   B E N Ö T I G E N   A U C H   K E I N E
W A R T E N U M M E R !

Bei speziellen Fragen hilft Ihnen direkt das Wahlamt weiter.

Telefonische Beantragung von Briefwahl ist  NICHT möglich.

Wahlamt - Abteilung Statistik und Wahlen

Berliner Straße 100
63065 Offenbach
0 69 / 80 65 - 24 61, - 25 61, - 27 61 oder - 28 61
StatistikWahlen@offenbach.de

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