Aufenthaltsbescheinigungen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.04.2011beschreibungstext
| Wann erforderlich: | Zur Beantragung von Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz, dem Erziehungsgeldgesetz oder anderen öffentlichen Leistungen kann es erforderlich sein, dass ein Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt zur Vorlage bei Behörden (z.B. Kindergeldkasse, Versorgungsamt, usw.) notwendig ist. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Reisepass oder Passersatzpapiere |
| Sind Formulare auszufüllen: | In der Regel sind dies Formulare der vorstehenden Leistungsträger. |
| Persönliches Erscheinen: | Kommen Sie persönlich oder bevollmächtigen Sie eine dritte Person (mitzubringen sind eine schriftliche Vollmacht, Ausweis oder Pass der bevollmächtigten Person sowie Reisepass oder Passersatzpapier des Antragstellers) |
| Kosten: | Es können Gebühren bis zu 10 EUR entstehen. |
| Zahlungsweise: | Bar |
| Weitere Auskünfte unter: | Tel: 069/8065-3872 |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: | Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen. |
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