Verpflichtungserklärungen / Einladungen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 15.04.2010Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?
Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde ab. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
• gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
• die letzten 3 Einkommensnachweis des Besuchsempfängers (z.B. Gehaltsnachweise, Rentenbescheide, bei Selbständigen und freiberuflich tätigen Personen: Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
Bitte wenden Sie sich an den Serviceschalter in der Ausländerbehörde. Für die Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,- € erhoben. Allgemeine Hinsweise: Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden Das Schengenvisum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
| Wann erforderlich: | Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt? |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Gültiger Ausweis, die letzten 3 Verdienstnachweise sowie die ausgefüllten Formulare |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja, Verpflichtungserklärung und Wohnraumbescheinigung |
| Persönliches Erscheinen: | Ist erforderlich, da die Unterschrift amtlich beglaubig werden muss |
| Kosten: | 25 EUR pro Verpflichtungserklärung |
| Zahlungsweise: | Bar |
| Weitere Auskünfte unter: | Tel: 069/8065-3872 |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit mindestens 30 Minuten, je nach Andrang. |
| Sonstige Hinweise: | Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen. |
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