Offenbach.de - Diese Seite ist das Portal der Stadt Offenbach. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten der Stadt.
Dienstleistungs-Steckbrief

Geburtsbeurkundungen

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 13.01.2012

Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, dem Standesamt am Geburtsort des Kindes innerhalb einer Woche die Geburt anzuzeigen. Ist die Geburt nicht in einem Krankenhaus erfolgt, so sind die Eltern oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war verpflichtet,  innerhalb einer Woche gegenüber dem Standesamt am Geburtsort des Kindes die Geburt anzuzeigen. Die Anzeigenden müssen dem Standesamt die zur Beurkundung erforderlichen Daten über Geburtstag, -ort, -stunde, Geschlecht und Namen des Kindes sowie die Eltern, deren Familienstand und Wohnsitz übermitteln.

Wann erforderlich:

Bei Geburt Ihres Kindes in Offenbach am Main.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Begriffserläuterungen finden Sie hier!

In jedem Fall:

Ausländische Urkunden bitte im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen. Übersetzungen sollten in Deutschland angefertigt werden ausländische Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation, bzw. Richtigkeitsprüfung.

Kindeseltern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen einen Dolmetscher mitbringen.

Zusätzlich von verheirateten Eltern:

Zusätzlich von nicht verheirateten Eltern:

Sind Formulare auszufüllen:

Ja, Erklärung zum Vor- und Familiennamen des Kindes, die in den Krankenhäusern ausgehändigt wird. Weitere Formulare werden fallbezogen vom Standesamt ausgefüllt.

Zur Erklärung des Vor- und Familiennamens Ihres Kindes können Sie auch diesen Vordruck im Format pdf verwenden.

Persönliches Erscheinen:

Um der komplexen Beratungs- und Belehrungspflicht gegenüber den Eltern nachkommen und die zur Beurkundung benötigten Unterlagen einsehen und prüfen zu können, ist es meistens erforderlich, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Standesamt und Eltern hergestellt wird. Hierzu dienen die Sprechstunden im Standesamt.

Kosten:

Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Ebenso werden gebührenfreie Bescheinigungen ausgestellt

  • für die Agentur für Arbeit (Familienkasse) - zur Beantragung des Kindergeldes -,
  • für das Amt für Versorgung und Soziales - zur Beantragung des Elterngeldes -,
  • für die Krankenkasse - zur Beantragung der Mutterschaftshilfe -

Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist gebührenpflichtig (zum Beispiel Urkunde für Stammbuch, mehrsprachige Geburtsurkunden zur Verwendung im Ausland).

Die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt kostet € 30,00, die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung durch das Jugendamt ist gebührenfrei. Weiteres siehe Gebührentabelle.

Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN), Rechnung. Briefmarken werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

Weitere Auskünfte unter:

0 69 / 80 65 - 21 71 Weitere Informationen!

hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes.

Dauer:

Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 30 Minuten. Bei Ihrer Vorsprache im Standesamt müssen Sie teilweise mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Wir empfehlen Ihnen individuelle Terminabsprachen ausserhalb der Sprechstunden.

Sonstige Hinweise:

Ein Wartemöglichkeit mit Stühlen ist vorhanden, ebenso eine Besucher- und Behindertentoilette (jeweils im Foyer des Rathaus-Erdgeschosses). Zugang für Rollstuhlfahrer: Über den Südeingang (Stadthofseite) des Rathauses ebenerdig bis zu uns.

Standesamt - Abteilung Geburten

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 21 71
standesamt@offenbach.de

mehr ...