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Dienstleistungs-Steckbrief

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Offenbach, den 09.04.2008, letzte Bearbeitung: 21.03.2012
Wann erforderlich:

Personen, die durch eine (drohende) Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Besondere Aufgabe der Eingliederung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Eingliederungshilfen umfassen zum Beispiel:

  • Familienentlastende Dienste (FED)
  • Fahrdienste für behinderte Menschen
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten
  • Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung
  • Maßnahmen in Tagesstätten für psychisch kranke Menschen
  • Maßnahmen in Werkstätten für behinderte Menschen

Eingliederungshilfen werden somit altersunabhängig erbracht und sind oft einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Je nach Hilfeart müssen Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen eingereicht werden (Personalausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise).

Sind Formulare auszufüllen:

Nein, notwendige Informationen werden von den Sachbearbeiter/-innen vor Ort aufgenommen.

Persönliches Erscheinen:

In der Regel nein. Die Antragstellung wird meist durch Beratungsstellen, Soziale Dienste und sonstige Institutionen eingeleitet.

Kosten:

Keine

Weitere Auskünfte unter:

Eine Erstinformation erfolgt über die
Zentrale Beratungs- und Servicestelle des Sozialamtes (ZeBuSS).
Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach (Eingang Südseite)

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch – Vorsprachen nur mit Termin –
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr

Meist wird der Kontakt zum Sozialamt jedoch direkt über die Sozialen Dienste hergestellt.