Dienstleistungs-Steckbrief
Schuleingangsuntersuchung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 17.02.2012Alle Kinder, die zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig und im kommenden Schuljahr eingeschult. Teil des Schulaufnahmeverfahrens ist die Schuleingangsuntersuchung (S1). Diese ist in Hessen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Schuleingangsuntersuchung findet im Zeitraum von November bis Juni statt. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schule ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und -ort sowie einen Fragebogen. Die Untersuchung erfolgt in den Räumen des Stadtgesundheitsamtes.
Bestandteil der Schuleingangsuntersuchung ist ein Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung sowie die Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes mit anschließender Beratung. Auf erforderliche Impfungen wird hingewiesen.
| Wann erforderlich: | Vor Einschulung. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Elternfragebogen |
| Sind Formulare auszufüllen: | ja, der Elternfragebogen sollte ausgefüllt mitgebracht werden |
| Persönliches Erscheinen: | ja, nach Vereinbarung |
| Kosten: | gebührenfrei |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Fischer Frau Wengerter Frau Thoma |
| Dauer: | ca. 45 Minuten |
| Sonstige Hinweise: | Aufzug vorhanden (Südeingang). Ein Wartebereich mit Sitzmöglichkeiten ist vorhanden. Bei fremdsprachigen Einwohner(inne)n ist ggf. ein(e) Dolmetscher(in) erforderlich. |
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