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Dienstleistungs-Steckbrief

Einzelgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnisse

Offenbach, den 14.07.2009, letzte Bearbeitung: 17.07.2009
Sonstige Hinweise:

Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben.

Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist, eine behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

Diese Bestätigung muss bei der Zulassungsbehörde in Marburg beantragt werden, da diese als Bündelungsbehörde für die Stadt Offenbach am Main zuständig ist.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Marburg-Biedenkopf