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Dienstleistungs-Steckbrief

Elektronische Reisepässe (ePass)

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 22.03.2012
Wann erforderlich:

INFO: Bereits ausgestellte Reisepässe ohne Speicherchip, verlieren NICHT ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zum ePass erhalten Sie unter www.epass.de.

Für die Einreise in bestimmte Länder benötigen Erwachsene und auch Kinder einen Reisepass (ein Eintrag der Kinder in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich).

  • Welche Länder dies sind, können Sie direkt online unter www.auswaertiges-amt.de Erfahrung bringen.
  • Ein neuer Reisepass wird ausgestellt, wenn sich die persönlichen Daten geändert haben (z.B. Namensänderung nach Eheschließung) oder der Reisepass verloren / gestohlen wurde
Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Bisheriger Reisepass bzw. bei Erstausstellung der Personalausweis oder Kinderreisepass / Kinderausweis.
  • Ein aktuelles Passbild.
    (Bitte beachten Sie die Hinweise
    der Bundesdruckerei zum Passbild)
  • Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.

    Die Passbewerberin / der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie / er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten, reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen. Die Gültigkeit für einen Zweitpass beträgt sechs Jahre.
  • Für einen vorläufigen Reisepass ist zusätzlich ein aktuelles Passbild notwendig.

Sind Formulare auszufüllen:

Nur bei Verlust des Reisepasses müssen Sie ein Formular ausfüllen - dieses erhalten Sie direkt bei uns. Ansonsten brauchen Sie keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst.

Persönliches Erscheinen:

Ja. Soll der Reisepass für eine(n) Minderjährige(n) ausgestellt werden müssen Sie folgendes beachten:

  • Beide Elternteile sprechen bei uns unter Vorlage ihres Personalausweises / Reisepasses vor.
  • Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieser eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Gilt nicht bei Ledigen, getrenntlebenden Ehegatten oder bereits geschieden Eltern.
    Hier genügt die Vorsprache des Elternteils bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält.
  • Das Kind, für das der Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Kosten:

Personen unter 24 Jahre

  • per Normalbestellung: 37,50 Euro
  • per Express 69,50 Euro

Personen ab 24 Jahre

  • per Normalbestellung 59,00 Euro
  • per Express 91,00 Euro
Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN).

Weitere Auskünfte unter:

(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr)

Dauer:

Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang. Die Ausfertigung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 3-4 Wochen.
Wird der Ausweis früher benötigt, kann dieser auch
per Express (5-7 Werktage) beantragt werden. Ihren neuen Reisepass können Sie über den Empfang des Bürgerbüros abholen.

Sonstige Hinweise:

  • Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
  • Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
  • Im Bürgerbüro finden Sie außerdem eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (Schlüssel erhalten Sie am Empfang)
  • Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.

Bürgerbüro

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de

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