Ersatz Fahrzeugpapiere
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 27.02.2012| Wann erforderlich: | Bei Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | 1. Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein):
2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):
|
| Sind Formulare auszufüllen: | Nur bei Verlust (Eidesstattliche Erklärung bei uns oder einem Notar), sonst nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Nur bei Verlust (sofern die Eidesstattliche Erklärung bei uns geleistet werden soll). Sonst genügt die Bevollmächtigung einer dritten Person. Dann benötigen wir die Vollmacht für private Halter oder die Vollmacht für gewerbliche Halter, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass. |
| Kosten: | 11,70 Euro bis 44,80 Euro, je nach Einzelfall. Zusätzlich ggf. 30,70 Euro für eine eidesstattliche Versicherung. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Weitere Auskünfte unter: | (069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) |
| Dauer: | Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 35 Minuten, je nach Andrang. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann sofort mitgenommen werden, die neue Zulassungsbescheinigun Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls (bei Unbrauchbarkeit); bei Verlust/Diebstahl nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 6 - 8 Wochen). |
| Sonstige Hinweise: |
|
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen