Offenbach.de - Diese Seite ist das Portal der Stadt Offenbach. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten der Stadt.
Dienstleistungs-Steckbrief

Ersatz Fahrzeugpapiere

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 27.02.2012
Wann erforderlich:

Bei Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

1. Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein):

  • Zulassungsbescheinigung Teil II(Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Pass
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)
  • bei Diebstahl:
    eine Ausfertigung der bei der Polizei zu stellenden Strafanzeige
  • bei Unbrauchbarkeit:
    den unbrauchbar gewordenen Fahrzeugschein.

2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

  • Da je nach Fall andere Unterlagen benötigt werden, bitte zunächst mit uns in Verbindung treten.
Sind Formulare auszufüllen:

Nur bei Verlust (Eidesstattliche Erklärung bei uns oder einem Notar), sonst nein.

Persönliches Erscheinen:

Nur bei Verlust (sofern die Eidesstattliche Erklärung bei uns geleistet werden soll).

Sonst genügt die Bevollmächtigung einer dritten Person. Dann benötigen wir die Vollmacht für private Halter oder die Vollmacht für gewerbliche Halter, den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Kosten:

11,70 Euro bis 44,80 Euro, je nach Einzelfall. Zusätzlich ggf. 30,70 Euro für eine eidesstattliche Versicherung.

Zahlungsweise:

Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN).

Weitere Auskünfte unter:

(069) 8065-4222 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr)

Dauer:

Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 35 Minuten, je nach Andrang. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann sofort mitgenommen werden, die neue Zulassungsbescheinigun Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls (bei Unbrauchbarkeit); bei Verlust/Diebstahl nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 6 - 8 Wochen).

Sonstige Hinweise:

  • Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
  • Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
  • Im Bürgerbüro finden Sie auch eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (den Schlüssel erhalten Sie am Empfang).
  • Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.

Bürgerbüro

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de

mehr ...