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Dienstleistungs-Steckbrief

Ausnahmegenehmigungen für bestehende Halt- und Parkverbote

Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 06.01.2009
Wann erforderlich:

Die Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Sie an Stellen halten bzw. parken wollen, an denen es durch Verkehrszeichen verboten ist.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Wir benötigen einen formlosen schriftlichen Antrag. Bitte fügen Sie auch eine Begründung bei. Der Antrag muss folgende Daten enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Kennzeichen des Fahrzeuges, für welches die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll
  • Bezeichnung der Örtlichkeit und Angabe der gewünschten Geltungsdauer
Sind Formulare auszufüllen:

Nein.

Persönliches Erscheinen:

Nicht nötig.

Kosten:

Eine Genehmigung für einen Tag kostet 15,00 EUR, für zwei Tage 20,00 EUR. Längerfristige Genehmigungen sind möglich. Die entsprechenden Mehrkosten können bei uns erfragt werden.

Zahlungsweise:

Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Weitere Auskünfte unter:

(0 69) 80 65 - 20 92 (Ordnungsamt, Herr Eller) oder per Email an patrick.eller@offenbach.de

Dauer:

Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine weiteren Überprüfungen mehr durchgeführt werden müssen, kann in der Regel sofort über Ihren Antrag entschieden werden.

Sonstige Hinweise:

Gemäß § 46 Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von Halt- und Parkverboten erteilen.

Straßenverkehrs- Behörde

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
069 / 80 65 - 29 57 oder - 22 94
strassenverkehrsbehoerde@offenbach.de

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