Ausnahmegenehmigungen für bestehende Halt- und Parkverbote
Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 06.01.2009| Wann erforderlich: | Die Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Sie an Stellen halten bzw. parken wollen, an denen es durch Verkehrszeichen verboten ist. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Wir benötigen einen formlosen schriftlichen Antrag. Bitte fügen Sie auch eine Begründung bei. Der Antrag muss folgende Daten enthalten:
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| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht nötig. |
| Kosten: | Eine Genehmigung für einen Tag kostet 15,00 EUR, für zwei Tage 20,00 EUR. Längerfristige Genehmigungen sind möglich. Die entsprechenden Mehrkosten können bei uns erfragt werden. |
| Zahlungsweise: | Die Zahlung erfolgt per Überweisung. |
| Weitere Auskünfte unter: | (0 69) 80 65 - 20 92 (Ordnungsamt, Herr Eller) oder per Email an patrick.eller@offenbach.de |
| Dauer: | Wenn die Unterlagen vollständig sind und keine weiteren Überprüfungen mehr durchgeführt werden müssen, kann in der Regel sofort über Ihren Antrag entschieden werden. |
| Sonstige Hinweise: | Gemäß § 46 Abs. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von Halt- und Parkverboten erteilen. |
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