Halteranfrage / Halterauskunft
Offenbach, den 11.03.2010| Wann erforderlich: | Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft). |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Es wird eine formlose - schriftliche - Anfrage benötigt. |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht unbedingt - die Anfrage kann auch per Post erfolgen. |
| Kosten: | Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR und kann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN). |
| Dauer: |
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| Sonstige Hinweise: |
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