Heilpraktiker
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 01.06.2011| Wann erforderlich: | Jeder, der sich auf dem Gebiet des Heilwesens betätigen will, ohne -wie es im Gesetz heißt- "als Arzt bestallt zu sein"" benötigt eine Heilpraktikererlaubnis. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Personalausweis oder bei ausländischen Antragsstellern Pass mit Aufenthaltstitel. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja, in schriftlicher Form beim Ordnungsamt erhältlich. |
| Persönliches Erscheinen: | ja. |
| Kosten: | Die Erlaubnisgebühr beim Ordnungsamt beträgt 220,00 Euro. |
| Zahlungsweise: | Bar, Euro-Scheck, EC-Karte mit PIN |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Eller |
| Dauer: | 20 Minuten |
| Sonstige Hinweise: | Warteraum mit Sitzmöglichkeiten vorhanden, Besuchertoilette vorhanden. |
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