Hilfeleistungen der Feuerwehr
Offenbach, den 28.02.2008| Wann erforderlich: | Technische Hilfe wird geleistet bei: * Verkehrsunfällen, * Arbeitsunfällen, * Schäden im häuslichen, gewerblichen und industriellen Bereich aufgrund Betriebsstörungen, Störfällen, Unwetter oder * Unglücken auf und an Gewässern. Darüber hinaus wird technische Hilfe geleistet bei: * Gefahrgutunfällen * Austritt von gesundheitsschädlichen biologischen Stoffen * Unfällen mit freiwerdender radioaktiver Strahlung oder * Schadensereignisse, die die Umwelt gefährden. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Keine |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein |
| Kosten: | Kosten werden auf Grundlage des Hessisches Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und dem zur Zeit gültigen Feuewehrgebührenverzeichnis erhoben. |
| Zahlungsweise: | Die Gebühren werden angefordert. |
| Weitere Auskünfte unter: | Auskünfte werden durch die Leitfunkstelle vermittelt. Sie ist unter der Nummer 069 / 82 37 99 0 zu erreichen. |
| Dauer: | Richtet sich nach der Art der Hilfeleistung. |
| Sonstige Hinweise: |
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Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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