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Dienstleistungs-Steckbrief

Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 21.06.2010

Das Jugendamt wirkt nach Maßgabe des Jugendgerichtsgesetzes in allen Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit.

Im Rahmen der Jugendgerichtshilfe

  • beraten wir straffällig gewordene Jugendliche, deren Eltern und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr
  • wir begleiten während des gesamten Verfahrens
  • wir fördern Wiedereingliederungsprozesse

Wann erforderlich:

Bei Straffälligkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Nach Absprache

Sind Formulare auszufüllen:

Keine

Persönliches Erscheinen:

Ja

Kosten:

Keine

Weitere Auskünfte unter:

Die Sprechzeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind:

Dienstag und Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Tel.: 069 / 8065 - 2233
Fax: 069 / 8065 - 3519

Dauer:

Je nach Delikt

Jugendamt Offenbach

Berliner Straße 100
63061 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 34 41 / 22 83
jugendamt@offenbach.de

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