Offenbach.de - Diese Seite ist das Portal der Stadt Offenbach. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten der Stadt.
Dienstleistungs-Steckbrief

Medizinalaufsicht

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 17.02.2012

Bei Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens oder eines Fachberufes des Gesundheitswesens mit einer staatlichen Anerkennung z.B.

  • Ärztinnen / Ärzte
  • Psychotherapeutisch tätige Psychologinnen / Psychologen
  • Heilpraktikerinnen / Heilpraktikern
  • Hebammen / Entbindungspflegern
  • Krankenschwestern / Krankenpflegern
  • Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehelfern
  • Podologinnen / Podologen
  • Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten
  • Masseurinnen / Masseure
  • Desinfektorinnen / Desinfektoren
  • ambulante Pflegedienste
  • Logopädinnen / Logopäden

besteht die Verpflichtung, innerhalb eines Monats, dies dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Ebenfalls ist die Abmeldung dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt hat hier nach § 12 des Hess. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) die Medizinalaufsicht.

Wann erforderlich:

Zu Beginn und zum Ende der Tätigkeit.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis
Berufsurkunde
Diplom
Anschrift der Praxis/Einrichtung

Persönliches Erscheinen:

Termin nach Vereinbarung

Kosten:

gebührenfrei

Weitere Auskünfte unter:

Herr Schmidt
Zimmer: 327 (3. Stock über Südeingang)
Tel.: (069) 80 65 - 31 28
FAX: (069) 80 65 - 21 29
E-Mai: gesundheitsamt@offenbach.de

Sonstige Hinweise:

Aufzug vorhanden (Südeingang)

Eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten ist vorhanden.

Bei fremdsprachigen Einwohner(inne)n ist ggf. ein(e) Dolmtscher(in) erforderlich.

Stadtgesundheitsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 21 11
gesundheitsamt@offenbach.de

mehr ...