Medizinalaufsicht
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 17.02.2012Bei Ausübung eines Berufes des Gesundheitswesens oder eines Fachberufes des Gesundheitswesens mit einer staatlichen Anerkennung z.B.
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Ärztinnen / Ärzte
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Psychotherapeutisch tätige Psychologinnen / Psychologen
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Heilpraktikerinnen / Heilpraktikern
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Hebammen / Entbindungspflegern
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Krankenschwestern / Krankenpflegern
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Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehelfern
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Podologinnen / Podologen
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Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten
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Masseurinnen / Masseure
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Desinfektorinnen / Desinfektoren
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ambulante Pflegedienste
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Logopädinnen / Logopäden
besteht die Verpflichtung, innerhalb eines Monats, dies dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Ebenfalls ist die Abmeldung dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt hat hier nach § 12 des Hess. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) die Medizinalaufsicht.
| Wann erforderlich: | Zu Beginn und zum Ende der Tätigkeit. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | beglaubigte Kopie der Berufserlaubnis |
| Persönliches Erscheinen: | Termin nach Vereinbarung |
| Kosten: | gebührenfrei |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Schmidt |
| Sonstige Hinweise: | Aufzug vorhanden (Südeingang) Eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten ist vorhanden. Bei fremdsprachigen Einwohner(inne)n ist ggf. ein(e) Dolmtscher(in) erforderlich. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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