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Niederlassungserlaubnis

Offenbach, den 28.02.2008

Allgemeines Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung nach dem bis zum 31.12.2004 geltendem Recht. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf grundsätzlich nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist insbesondere erforderlich, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen, die Sie wie folgt nachweisen (Nachweise bitte grundsätzlich im Original und in Kopie vorlegen). Sicherung des Lebensunterhaltes
• bei Arbeitnehmern:
Einkommensnachweise (Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
• bei Selbstständigen/Freiberuflichen:
Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reinge-winnbestätigung des Steuerberaters) Krankenversicherungsnachweis Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich. Altersversorgung
• Rentenversicherungsverlauf der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
• Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden ent-sprechend angerechnet. Wichtige Ausnahmen:
• Eine ausreichende Altersversorgung ist nicht nachzuweisen, sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis wa-ren.
• Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die in ehelicher bzw. verpartnerten Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Altersversor-gung durch einen Ehegatten oder Lebenspartner ausreichend gesichert ist.
• Von der Voraussetzung einer ausreichenden Altersversorgung wird abgesehen, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitt führt. Ausreichender Wohnraum
für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
• Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
• Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters / Wohnraumbescheinigung); Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes/Wohngeldes). Sprachkenntnisse/Integrationskurse
Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel nachgewiesen durch die erfolgreiche Teil-nahme an einem Integrationskurs.
Wichtige Ausnahme: Sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, ist grundsätzlich nur erforderlich, dass Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Kosten:

Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz beträgt 85,-€

Sonstige Hinweise:

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Ausländeramt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach
0 69 / 80 65 - 34 11
auslaenderamt@offenbach.de

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