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Dienstleistungs-Steckbrief

Prüfungsfähigkeit

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 17.02.2012

Prüfungsordnungen können vorsehen, dass bei Krankheit an Prüfungstagen ein Rücktritt von der Prüfung möglich ist.

Voraussetzung ist, dass die Krankheit tatsächlich Prüfungsunfähigkeit verursacht und der/die Kandidat/in dem jeweils zuständigen Prüfungsausschuss über die bestehende Erkrankung unverzüglich ein geeignetes Attest, ein amtsärztliches Zeugnis vorlegt, wie es in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

 Die amtsärztliche Untersuchung muss am Tag der Prüfungsunfähigkeit stattfinden.

Das amtsärztliche Attest muss die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten Störungen so konkret und nachvollziehbar beschreiben, dass der Prüfungsausschuss die ihm obliegende Entscheidung, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit besteht, treffen kann.

Wann erforderlich:

Bei Nichtteilnahme an Prüfungen bei gesundheitlichen Problemen.

Wir weisen dringend darauf hin, dass eine amtsärztliche Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit nicht im Nachhinein ausgestellt werden kann.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

gültiger Personalausweis / Reisepass / Führerschein

aktuelles (haus-)ärztliches Attest mit Angabe zu Diagnose und voraussichtlicher Dauer der Prüfungsunfähigkeit
(ohne Attest kann eine Untersuchung nicht durchgeführt werden!)

Sind Formulare auszufüllen:

ja

Persönliches Erscheinen:

ja,
Dienstag und Donnerstag von 07.30 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kosten:

35,00 bis 140,00 Euro

Zahlungsweise:

bar

Weitere Auskünfte unter:

Frau Carvelli / Frau Hofmann
Zimmer: 314 (3. Stock über Südeingang)
Tel.: (069) 80 65 - 24 11 oder 2511 
FAX: (069) 80 65 - 21 29
E-Mail: gesundheitsamt@offenbach.de

Frau Necker
Zimmer: 313 (3. Stock über Südeingang)
Tel.: (069) 80 65 - 21 21
FAX: (069) 80 65 - 21 29
E-Mail: gesundheitsamt@offenbach.de  

Sonstige Hinweise:

Aufzug vorhanden (Südeingang).

Eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten ist vorhanden.

Bei fremdsprachigen Einwohner(inne)n ist ggf. ein(e) Dolmetscher(in) erforderlich, ansonsten ist eine Begutachtung nicht möglich.

Stadtgesundheitsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 21 11
gesundheitsamt@offenbach.de

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