Rettungsdienst
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 13.10.2010| Wann erforderlich: | a) Wenn jemand erkrankt oder bei einem Unfall verletzt wird (Notfallversorgung), b) oder der Transport mit einem Krankentransportfahrzeug ärztlich angeordnet wird. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | a) Keine, b) ärztliche Verordnung. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Zahlungsweise: | Übernimmt i.d.R. die Krankenkasse. Gebührenanforderung wird von den Leistungserbringern übernommen |
| Weitere Auskünfte unter: | In Notfällen 112 Krankentransport 069 - 1 92 22 Leitstelle 069 - 823 79 90 |
| Sonstige Hinweise: | Es werden Auskünfte über Notdienste wie ärzlicher Notdienst zahnärztlicher Notdienst Apothekennotdienst Beratungsdienst bei Vergiftungen erteilt. Der Rettungsdienst in der Stadt Offenbach wird vom Deutschen Roten Kreuz, Arbeiter Samariter Bund, Malteser Hilfsdienst gGmbH und der Berufsfeuerwehr sichergestellt, wobei die Vergabe der Einsätze ausschliesslich durch die Leitstelle erfolgt. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen