Schädlingsbekämpfung
Offenbach, den 28.02.2008| Wann erforderlich: | Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind alle Tiere, durch die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Die Begriffbestimmung erfasst nicht nur die als typisches Siedlungsungeziefer bezeichneten Tiere, wie z. B. Ratten, Mäuse, verwilderte Tauben, Kleiderläuse oder Zecken, sondern auch die Nutz- und Liebhabertiere sowie Wildtiere. Dies ist allerdings unschädlich, da allein auf Grund der Zuordnung eines Tieres unter den Begriff „Gesundheitsschädling“ noch keine Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu ist zusätzlich das Vorhandensein einer Gefahrenlage erforderlich. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Keine. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Die Meldung eines möglichen Schädlingsbefalles ist auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail möglich. |
| Kosten: | Keine. |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Kratz Zimmer 1215 Berliner Str. 60 63065 Offenbach Telefon: 0 69 / 80 65 - 31 66 Fax: 0 69 / 80 65 - 23 19 E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de |
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