Schulsportbefreiung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 17.02.2012Bei länger dauernden Gesundheitsbeeinträchtigungen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler unter Umständen Einschränkungen der Belastbarkeit im Schulsport. Die Teilnahme am Schulsport fällt unter die Schulpflicht; eine Freistellung bedarf einer besonderen Begründung.
Die Schule kann eine Nichtteilnahme am Schulsport, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, für einen Zeitraum von vier Wochen akzeptieren.
Bei offensichtlichen gesundheitlichen Gründen für eine Schulsportbefreiung (z.B. bleibende Körperschäden, Gipsverband, ...) kann der Direktor von einem amtsärztlichen Attest absehen. Die Freistellung darf nicht länger als drei Monate dauern.
Schülerinnen und Schüler die länger als vier Wochen krankheitsbedingt am Schulsportunterricht nicht teilnehmen können, müssen amtsärztlich untersucht werden.
| Wann erforderlich: | Bei Nichtteilnahme am Schulsport aus krankheitsbedingten Gründen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | gültiger Lichtbildausweis / Schülerausweis |
| Persönliches Erscheinen: | ja |
| Kosten: | gebührenfrei |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Carvelli / Frau Hofmann Frau Necker |
| Dauer: | unterschiedlich, je nach Aufwand |
| Sonstige Hinweise: | Aufzug vorhanden (Südeingang). Eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten ist vorhanden. Bei fremdsprachigen Einwohner(inne)n ist ggf. ein(e) Dolmetscher(in) erforderlich. |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen