Sondernutzungen
Offenbach, den 22.02.2004, letzte Bearbeitung: 22.04.2010Der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar.
| Wann erforderlich: | Wenn Sie z. B. Tische und Stühle, Warenständer, Werbeständer, Container oder einen Infostand auf öffentlicher Fläche aufstellen bzw. einrichten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Wir benötigen den ausgefüllten Antrag. Diesem fügen Sie bitte einen Lageplan der betroffenen Örtlichkeit und eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung bei. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Den Antrag können Sie am Ende dieser Seite herunterladen. Zum Öffnen und Ausfüllen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht nötig. |
| Kosten: | Für die Sondernutzung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR erhoben. Hinzu kommen noch die Sondernutzungsgebühren (siehe "Sonstige Hinweise") |
| Zahlungsweise: | Die Zahlung erfolgt per Überweisung. |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Holz
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| Dauer: | Nach Eingang aller Unterlagen bei uns kann die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu zwei Wochen dauern. |
| Sonstige Hinweise: | Die Sondernutzungsgebühren betragen z.B.
Weitere Informationen über die Sondernutzungsgebühren können bei uns erfragt werden. |
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