Straßensperrungen für Veranstaltungen
Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 04.02.2010| Wann erforderlich: | Wenn Sie eine Straße mehr als üblich in Anspruch nehmen möchten - z.B. für einen Polterabend - und dazu einen Teil der Straße absperren müssen, benötigen Sie eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung. Diese erhalten Sie beim Ordnungsamt. Wir als Straßenverkehrsbehörde erstellen dann einen auf die Situation angepassten Verkehrszeichenplan und ordnen die Aufstellung der Schilder an, damit sie auch rechtskräftig werden. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Folgende Angaben im Antragsformular "Veranstaltung unter freiem Himmel" sind für die verkehrsrechtliche Anordnung wichtig:
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| Sind Formulare auszufüllen: | Sie beantragen beim Ordnungsamt eine Veranstaltung unter freiem Himmel. Alles weitere regelt die Verwaltung intern. |
| Persönliches Erscheinen: | Bei größeren Veranstaltungen kann eventuell ein gemeinsamer Ortstermin nötig sein. |
| Kosten: | Die Anordnung einer Straßensperrung ist in der Regel gebührenfrei. In Einzelfällen können jedoch Gebühren für Ausnahmegenehmigungen etc. anfallen. |
| Zahlungsweise: | Die Zahlung erfolgt per Überweisung. |
| Dauer: | Die Bearbeitung des Antrages ist abhängig davon, ob ein Anhörungsverfahren oder Ortsbesichtigungen stattfinden müssen. |
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