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Dienstleistungs-Steckbrief

Straßensperrungen für Veranstaltungen

Offenbach, den 05.02.2004, letzte Bearbeitung: 04.02.2010
Wann erforderlich:

Wenn Sie eine Straße mehr als üblich in Anspruch nehmen möchten - z.B. für einen Polterabend - und dazu einen Teil der Straße absperren müssen, benötigen Sie eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung. Diese erhalten Sie beim Ordnungsamt.

Wir als Straßenverkehrsbehörde erstellen dann einen auf die Situation angepassten Verkehrszeichenplan und ordnen die Aufstellung der Schilder an, damit sie auch rechtskräftig werden.
Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Folgende Angaben im Antragsformular "Veranstaltung unter freiem Himmel" sind für die verkehrsrechtliche Anordnung wichtig:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • der Grund und der Zeitraum der Sperrung
  • ein Plan oder eine Skizze der abzusperrenden Stelle
Sind Formulare auszufüllen:

Sie beantragen beim Ordnungsamt eine Veranstaltung unter freiem Himmel. Alles weitere regelt die Verwaltung intern.

Persönliches Erscheinen:

Bei größeren Veranstaltungen kann eventuell ein gemeinsamer Ortstermin nötig sein.

Kosten:

Die Anordnung einer Straßensperrung ist in der Regel gebührenfrei. In Einzelfällen können jedoch Gebühren für Ausnahmegenehmigungen etc. anfallen.

Zahlungsweise:

Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Dauer:

Die Bearbeitung des Antrages ist abhängig davon, ob ein Anhörungsverfahren oder Ortsbesichtigungen stattfinden müssen.

Ordnungsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 26 03 -Geschäftszimmer- (unter den jeweiligen Dienstleistungen finden Sie die Ansprechpartner und Telefonnummern)
ordnungsamt@offenbach.de

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Straßenverkehrs- Behörde

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
069 / 80 65 - 29 57 oder - 22 94
strassenverkehrsbehoerde@offenbach.de

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