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Dienstleistungs-Steckbrief

Untersuchungsberechtigungsscheine

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 06.02.2012
Wann erforderlich:

Für die ärztliche Untersuchung von Berufsanfängern, die mindestens 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind (Erstuntersuchung und Nachuntersuchung), werden Untersuchungsberechtigungsscheine benötigt.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Berufsanfängers bzw. eines Erziehungsberechtigten
  • Für die Nachuntersuchung ist eine aktuelle Bescheinigung der Firma über die Fortdauer der Beschäftigung erforderlich. Beachten Sie bitte, dass hierfür nicht der Ausbildungsvertrag ausreicht.

Sind Formulare auszufüllen:

Sie brauchen keine Formulare auszufüllen, Ihre Daten werden direkt von unseren Kundenberater(inne)n für Sie erfasst.

Persönliches Erscheinen:

Ja oder Vorsprache eines Erziehungsberechtigten.

Kosten:

Die Ausstellung ist grundsätzlich gebührenfrei.

Weitere Auskünfte unter:

069/  80 65 - 42 22 (zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr)

Dauer:

Bearbeitungszeit einschl. Wartezeit zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Andrang.

Sonstige Hinweise:

  • Für Sie steht unser Empfang als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen.
  • Sollten Sie einmal warten müssen, stehen Ihnen Sitzgelegenheiten, informative Broschüren und eine Besuchertoilette zur Verfügung.
  • Im Bürgerbüro finden Sie außerdem eine Behindertentoilette sowie einen Babywickeltisch (Schlüssel erhalten Sie am Empfang)
  • Für Rollstuhlfahrer(innen) und Personen mit Kinderwagen: Wir sind ebenerdig und barrierefrei erreichbar.

Bürgerbüro

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
115 oder 0 69 / 80 65 - 42 22 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr) weitere Informationen finden Sie unter www.D115.de
buergerbuero@offenbach.de

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