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Dienstleistungs-Steckbrief

Verkehrswertgutachten

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 05.11.2010

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Offenbach erstellt Gutachten über den Verkehrswert von:

- unbebauten und bebauten Grundstücke
- Gebäuden
- Eigentumswohnungen
- grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurechte)
- Rechten an Grundstücken (z.B. Nießbrauch- oder Pachtrechte)
- Höhe der Entschädigung für Vermögensnachteile

Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Qualität des zu bewertenden Grundstücks am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Die Qualität eines Grundstücks wird durch seine Lage, Nutzbarkeit und Beschaffenheit bestimmt. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr mit Grundstücken ist der Handel auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zwischen jedermann bei freihändigem Angebot und zwangloser Nachfrage. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden. Die Geschäftstelle des Gutachterausschusses ist beim Vermessungsamt der Stadt Offenbach eingerichtet.

Wann erforderlich:

hilfreich bei ...
- Kaufverhandlungen
- Familienrechtsangelegenheiten
- Erbauseinandersetzungen
- Sozialangelegenheiten
- Zwangsversteigerungen
- Enteignungsverfahren
- städtebaulichen Maßnahmen (z. B. Sanierung)

Sind Formulare auszufüllen:

nein

Persönliches Erscheinen:

nein

Kosten:

abhängig vom Verkehrswert des Wertermittlungsobjektes (z. B. für ein bebautes Eigenheimgrundstück mit einem Verkehrswert von 200.000 €: Gebühr von 1.070 € zzgl. Mwst.)

Zahlungsweise:

per Rechnung

Weitere Auskünfte unter:

- Gutachterausschuss (Geschäftsstelle)
  Berliner Straße 60
  63065 Offenbach a. M.
  Telefon:069/8065-2881 
  Email: gutachterausschuss@offenbach.de 
  Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8:30 - 12:00 Uhr, Do: 14:00-16:00 Uhr
- Johannes Assheim
  Telefon: 069/8065-2881
  Email: gutachterausschuss@offenbach.de 
- Claudia Vogel
  Telefon: 069/8065-2638
  Email: gutachterausschuss@offenbach.de

Dauer:

2-3 Monate

Sonstige Hinweise:

Antragsberechtigte sind:
- Eigentümer/in des Grundstücks
- Inhaber/in grundstücksgleicher Rechte (z. B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber/in dinglicher Rechte (z. B. Nießbrauchrecht)
- Inhaber/in schuldnerischer Rechte (z. B. Miete bzw. Pacht)
- Pflichtteilsberechtigte(r)
- Kaufbewerber bzw. Bewerber um eine Dienstbarkeit (wenn die
  Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt)
- Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben

Gutachterausschuss (Geschäftsstelle)

Berliner Straße 60
63065 Offenbach
0 69 / 80 65 - 28 81
gutachterausschuss@offenbach.de

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