Verkehrswertgutachten
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 05.11.2010Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Offenbach erstellt Gutachten über den Verkehrswert von:
- unbebauten und bebauten Grundstücke
- Gebäuden
- Eigentumswohnungen
- grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurechte)
- Rechten an Grundstücken (z.B. Nießbrauch- oder Pachtrechte)
- Höhe der Entschädigung für Vermögensnachteile
Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Qualität des zu bewertenden Grundstücks am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Die Qualität eines Grundstücks wird durch seine Lage, Nutzbarkeit und Beschaffenheit bestimmt. Der gewöhnliche Geschäftsverkehr mit Grundstücken ist der Handel auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zwischen jedermann bei freihändigem Angebot und zwangloser Nachfrage. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden. Die Geschäftstelle des Gutachterausschusses ist beim Vermessungsamt der Stadt Offenbach eingerichtet.
| Wann erforderlich: | hilfreich bei ... |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | nein |
| Kosten: | abhängig vom Verkehrswert des Wertermittlungsobjektes (z. B. für ein bebautes Eigenheimgrundstück mit einem Verkehrswert von 200.000 €: Gebühr von 1.070 € zzgl. Mwst.) |
| Zahlungsweise: | per Rechnung |
| Weitere Auskünfte unter: | - Gutachterausschuss (Geschäftsstelle) |
| Dauer: | 2-3 Monate |
| Sonstige Hinweise: | Antragsberechtigte sind: |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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