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Dienstleistungs-Steckbrief

Vorkaufsrechtsbescheinigung

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 02.09.2011

Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist. Der Antrag auf Erteilung der Vorkaufsrechtverzichtserklärung wird nach Abschluss eines Kaufvertrages (ausgenommen Wohnungseigentum und Erbbaurecht) von dem Notar beim Vermessungsamt beantragt. Gegen Gebühr erhält der Notar die Vorkaufsrechtverzichtserklärung, um sie zusammen mit dem Kaufvertrag beim Grundbuchamt einzureichen. Das Vorkaufsrecht kann binnen 2 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.

Wann erforderlich:

nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages (ausgenommen Wohnungseigentum und Erbbaurecht)

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

rechtsgültiger Kaufvertrag

Sind Formulare auszufüllen:

nein

Persönliches Erscheinen:

nein

Kosten:

gestaffelt in Abhängigkeit vom Kaufpreis (10 - 25 €)

Zahlungsweise:

per Rechnung

Weitere Auskünfte unter:

- Vermessungsamt 
  Berliner Straße 60
  63065 Offenbach a. M.
  Telefon:069/8065-2291 
  Email: vermessungsamt@offenbach.de 
- Martin Feuchtinger
  Telefon: 069/8065-2291
  Email: vermessungsamt@offenbach.de

Dauer:

in der Regel 2 Wochen

Vermessungsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 26 81
vermessungsamt@offenbach.de

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