Vorkaufsrechtsbescheinigung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 02.09.2011Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist. Der Antrag auf Erteilung der Vorkaufsrechtverzichtserklärung wird nach Abschluss eines Kaufvertrages (ausgenommen Wohnungseigentum und Erbbaurecht) von dem Notar beim Vermessungsamt beantragt. Gegen Gebühr erhält der Notar die Vorkaufsrechtverzichtserklärung, um sie zusammen mit dem Kaufvertrag beim Grundbuchamt einzureichen. Das Vorkaufsrecht kann binnen 2 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.
| Wann erforderlich: | nach Abschluss eines Grundstückskaufvertrages (ausgenommen Wohnungseigentum und Erbbaurecht) |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | rechtsgültiger Kaufvertrag |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | nein |
| Kosten: | gestaffelt in Abhängigkeit vom Kaufpreis (10 - 25 €) |
| Zahlungsweise: | per Rechnung |
| Weitere Auskünfte unter: | - Vermessungsamt |
| Dauer: | in der Regel 2 Wochen |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen