Wissenswertes über Markierungen und Schilder
Offenbach, den 11.02.2004, letzte Bearbeitung: 26.03.2008Rainer Buck
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Regelung und Lenkung des Verkehrs und sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgeführten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen verwendet werden.
Verkehrszeichen sind Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen oder auch Zusatzschilder.
Markierungen werden verwendet, um den Verkehr zu regeln, die Verkehrsteilnehmer zu warnen oder optisch zu führen. Sie können entweder allein oder zusammen mit den Verkehrszeichen verwendet werden, um deren Bedeutung zu verstärken und die Verkehrsführung zu erleichtern. Auch Markierungen sind Verkehrszeichen, wenn sie Gebote oder Verbote (zum Beispiel: eine Haltelinie, die ein Stoppschild ergänzt) enthalten oder besondere Hinweise und Anordnungen (zum Beispiel Richtungspfeile auf der Fahrbahn) zur Erleichterung des Verkehrs geben.
Die bei Stadtplanung und Baumanagement angesiedelte Straßenverkehrsbehörde ordnet auf der Grundlage des § 45 StVO die Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie das Aufbringen der Markierungen an. Die ESO Dienstleistungs GmbH ist unser Partner und erledigt das Aufstellen der Schilder und die Umsetzung aller sonstigen Maßnahmen.
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