Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze
Offenbach, den 29.01.2010, letzte Bearbeitung: 31.01.2011| Wann erforderlich: | Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte beantragen. Sie müssen dafür im Besitz eines blauen (EU-einheitlichen) Schwerbehindertenparkausweises sein. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Welche Nachweise erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Sie finden das Antragsformular am Ende dieser Seite als *.pdf-Datei zum Herunterladen. |
| Kosten: |
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| Weitere Auskünfte unter: | (0 69) 80 65 - 28 82 (Herr Stephan) |
| Dauer: | Die Antragsbearbeitung dauert in der Regel nur kurze Zeit, so dass Parkplätze meist noch in derselben Woche eingerichtet werden können. Sollten sich bei der Antragsbearbeitung Nachfragen ergeben, können hierdurch jedoch erhebliche Verzögerungen verursacht werden. Übrigens kann es vorkommen, dass witterungsbedingt zunächst nur das Schild aufgestellt wird und die Markierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. |
| Sonstige Hinweise: | Als Grundvoraussetzung benötigen Sie den blauen, EU-einheitlichen Schwerbehindertenparkausweis. Ob ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz eingerichtet werden kann, hängt darüber hinaus von weiteren Kriterien ab:
Ein Rechtsanspruch auf die Einrichtung personenbezogener Schwerbehindertenparkplätze besteht nicht. Letztlich liegt die Entscheidung darüber, ob Schwerbehindertenparkplätze eingerichtet werden, im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. |
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