Im Herzen der Stadt - die Offenbacher Fußgängerzone
Offenbach, den 08.09.2009, letzte Bearbeitung: 31.01.2011Verkehrsplanung
Die Herrnstraße durchquert sie von Norden nach Süden, Offenbachs Einkaufsmeile – die Frankfurter Straße – von der Kaiserstraße aus in östlicher Richtung. Sie umfasst den Platz der Deutschen Einheit, den Stadthof, die Große und die Kleine Marktstraße sowie den Aliceplatz, den Hugenottenplatz, Teile des Französischen Gässchens und den Kleinen Biergrund – die Offenbacher Fußgängerzone.
Etwa 2,3 Kilometer lang ist das Netz von Straßenzügen, die dem Fußgängerverkehr vorbehalten sind und nur während der Freigabezeiten von Kraftfahrzeugen oder Radfahrern mitbenutzt werden dürfen.
Bis 1996 fand in der Frankfurter Straße noch Schienenverkehr statt, denn die Straßenbahnlinie 16 fuhr zu dieser Zeit noch bis zum Marktplatz. Als am 1. Juni des Jahres die Trambahn endgültig den Betrieb im Offenbacher Stadtgebiet einstellte, war der Weg für die Aufwertung der Innenstadt frei und die Frankfurter Straße konnte einer "Frischzellenkur" unterzogen werden: Sie wurde begrünt und bekam einen mehrfarbigen, mit Quadraten und Rechtecken gestalteten Plattenbelag, der für das Offenbacher Stadtbild charakteristisch wurde. Offenbachs Fußgängerzone wurde Stück um Stück erweitert: Zuletzt wurden 2005 der Aliceplatz und 2009 die Große und die Kleine Marktstraße vom Kfz-Verkehr befreit.
Die Fußgängerzone ist Schauplatz einiger kultureller und sportlicher Highlights: So finden jährlich das Stadtfest - die "Offenbacher Woche", das Bierfest und der Weihnachtsmarkt statt. Auch der jährliche City-Lauf startet und endet hier.
Offenbachs Fußgängerzone bietet für jeden Geschmack etwas: Wer Shopping mag, dem sei die belebte Frankfurter Straße mit ihren Warenhäusern und kleinen Geschäften (sowie ab Ende September 2009 das Einkaufszentrum KOMM in der Großen Marktstraße) ans Herz gelegt. Aber auch entspannen lässt es sich im Herzen Offenbachs prima: am Stadthof laden Cafés und eine Gaststätte im Schatten von Platanen ebenso zum Verweilen ein wie die Brunnenanlage am Südeingang des Rathauses oder das Schachfeld neben der Stadtkirche.
Zu folgenden Zeiten darf die Fußgängerzone von Radfahrern befahren werden:
- werktags 20-9 Uhr
- samstags ab 16 Uhr
- sonntags und an Feiertagen frei
Lieferverkehr darf die Fußgängerzone zu folgenden Zeiten befahren:
- montags bis freitags 6 – 10 Uhr und 19 – 20:30 Uhr
- samstags 6 – 10 Uhr
Aus § 41 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
- Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
- Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten
Die Offenbacher Fußgängerzone im Internet:
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG

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