Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 26.01.2010
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis auf der Rückseite entweder das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blind) eingetragen ist, können Sie einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen, der Ihnen verschiedene Parksonderrechte einräumt. Für die Antragstellung ist die Bevollmächtigung einer dritten Person möglich. Diese muss dann zusätzlich zu den für Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen eine formlose Vollmacht vorlegen.
| Wann erforderlich: | Um Parksonderrechte in Anspruch nehmen zu können, reicht es nicht aus, den Behindertenausweis oder Aufkleber bzw. Kärtchen mit "Rollstuhl"-Piktogrammen im Fahrzeug auszulegen. Hierfür benötigen Sie einen speziellen, EU-weit geltenden Schwerbehindertenparkausweis. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Wir benötigen für den Antrag Ihren Schwerbehindertenausweis (oder eine Kopie davon) bzw. den Feststellungsbescheid des Landesversorgungsamtes und 1 Passfoto. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Nicht nötig. |
| Weitere Auskünfte unter: | (0 69) 80 65 - 20 92 (Herr Eller) |
| Dauer: | Die Warte- und Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 Minuten. Der blaue Schwerbehindertenparkausweis kann dann sofort mitgenommen werden. |
| Sonstige Hinweise: | Wartemöglichkeiten sind vorhanden. Der barrierefreie Zugang zur Dienststelle ist über einen Aufzug gewährleistet. |
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